Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader. Also... ich wurde angefragt, ob ich ab ca. Mai das Kind einer Bekannten betreuen könnte. 2-3 Mal die Woche für ca. 3 Stunden. Wenn ihr Kind zB ein Auto zerkratzt muss doch SIE dann dafür aufkommen, oder?! Aber was ist, wenn dem Kind gesundheitlich unter meiner Obhut was passiert (sie sich zB den Arm bricht) - wie bin ICH dann abgesichert?! Und ab welchem Betrag muss ich bei dieser vergüteten Betreuung Steuern zahlen? Muss ich es in jedem Falle melden!? Wie gehe ich am Besten vor, damit alle Seiten abgesichert sind und alles den "offiziellen" Weg geht!? Vielen Dank asujakin
Hallo, 1. Sie haften voll für das Kind 2. Wegend er Steuer bitte im Steuerberater-Forum fragen. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Schädlichkeit von Elternzeit auf Tätigkeitsjahre
- Elterngeldbezug und beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung - benötigt es ein bestehendes, dann ruhendes Arbeitsverhältnis
- Resturlaub nach Elternzeit
- Unterhalt für 1 Kind
- Kind unterschreibt mit falschem Namen
- Elterngeldbezug und schwanger
- Müssen Kinderkrankentage nach gearbeitet werden?
- Berechnung Mutterschutzlohn nach Elternzeit bei BV
- Darf ich eine Empfehlung ablehnen
- Beschäftigungsverbot