Mitglied inaktiv
zwischen einem Beschäftiungsverbot und einer Krankschreibung in der Schwangerschaft? Was ist die "zuständige Stelle" z. B. bei Kündigungen? (Frankfurt am Main)
Hallo, Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt: BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen. KRANKSCHREIBUNG: 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an. Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
der unterschied zwischen beschäftigungsverbot und krankschreibung liegt darin, dass bei einem beschäftigungsverbot die lohnfortzahlung ausschliesslich vom arbeitgeber getragen wird. bei einer krankschreibung erhältst du nur 6 wochen lohnfortzahlung und danach krankengeld der kk. was für eine zuständige stelle meinst du? lg
Mitglied inaktiv
Die "zuständige Stelle" die z. B. für eine Arbeitsplatzbegehung einer Schwangeren zuständig ist.
Mitglied inaktiv
sry, mir erschließt sich immer noch nicht was genau du meinst- das beschäftigungsverbot spricht der Fa aus, infos bekommst du sicherlich auch bei der gewerbeaufsicht.. lg
Die letzten 10 Beiträge
- Müssen Paypal Einnahmen für den Verkauf von gebrauchten Gütern beim Wohngeldantrag angegeben werden?
- Gerichtskosten Sorgerecht
- Beschäftigungsverbot durch Arbeitgeber
- Schwangerschaftsbescheinigung für den Arbeitgeber
- Betriebsstillegung Übergang Mutterschutz
- ungefragte Urlaubsabgeltung vor Mutterschutz
- Neuer job
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum