Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Was ist beste Lösung.

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Was ist beste Lösung.

papmama

Beitrag melden

Hallo frau Bader. Unser Sohn ist im Januar 2011 zur Welt gekommen. Meine Frau und ich haben uns von Anfang an für zwei Jahre EZ entschieden. Im Februar 2013 müsste meine Frau nun wieder arbeiten. Der Chef wäre Teilzeit -oder stundenweise nicht abgeneigt, weil er meine Frau unbedingt braucht. Nun haben wir gestern erfahren das meine Frau, gewollt wieder schwanger ist. 5-6 SSW. Vorausichtlicher ET Juni 2013. Was wäre jetzt die logisch und finanziell beste Lösung? Das 3. Jahr EZ beantragen? Oder drei Monate auf Teilzeit arbeiten gehen? Wo liegen die finanziellen Unterschiede? Meine Überlegung ist, 3Monate TZ arbeiten lohnt nicht wirklich bei der Elterngeld Berechnung, oder liege ich da falsch? Im Voraus schon mal vielen Dank. Es grüsst ein glücklicher papa.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, hier gibt es keine beste Lösung. was will sie denn? Wenn sie arbeitet, bekommt sie mehr EG beim 2. Kind www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Natürlich lohnt sich das. Mutterschutzgeld, Urlaub erwirbt sie, und der Mindestsatz vom Elterngeld ( der ihr aktuell zustehen würde ) erhöht sich um ein paar Euro. Ganz optimal wäre es diese 3 Monate in Vollzeit zu arbeiten, dann erhöht es sich noch mehr. Und sie bekäme vollen Mutterschutzlohn wie beim ersten Kind.


papmama

Beitrag melden

Danke für die Antwort. Vollzeit ist leider überhaupt nicht möglich! Wie würde es sich beim 3. Jahr EZ verhalten?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Naja, alles nach den 12 Monaten Elterngeld von Kind 1 und neuem Mutterschutz ist Nullrunde. Alles was sie verdient zieht den Schnitt nach oben. Keine Ahnung wieviel das dann genau wird, aber zumindest hat sie den Teilzeitanspruch auf den Mutterschutz dann 6 Wochen vorher und 8 Wochen danach. Alleine das ist ja schon einmal nett für die Familienkasse, oder ?


papmama

Beitrag melden

Nochmal Danke. Wenns hoch kommt wird meine Frau 10Std. in der Woche arbeiten können. Grund ist unser Kleiner geht in keine Grippe sondern nur Spielgruppe. Ich bin auch voll berufstätig. Wir reden hier also von einem viertel Gehalt netto, da sind wir dann ca. beim Mindestsatz angelangt, der Ihr sowieso zusteht. Verstehen Sie mich nicht falsch, meine Frau will arbeiten. Aber macht es finanziel Sinn?


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Nö, nnicht wirklich dann. Wäre noch die Überlegung den Erziehungsurlaub exakt bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes zu nehmen, das volle Mutterschutzgeld mitzunehmen und dann für Kind 2 dementsprechend die Elterntzeit. Ob der Rest von Kind 1 dann noch genommen werden kann weiss ich nicht, aber da kennen sich hier andere besser aus. Frau Bader scheint im wohl verdienten Herbsturlaub zu sein. Dann würde sie den Vollzeitlohn die 16 Wochen lang im Mutterschutz bekommen. Also von der KK und Arbeitgeber.


papmama

Beitrag melden

Danke :) Dann war meine Überlegung nicht ganz falsch. Sie bekommt wieder volles Mutterschutzgeld? Das wussten wir gar nicht! Dachten es gäbe auch wieder einen Mindestsatz. Sind es 16 oder 14 Wochen? 6+8 dachte ich. Ist das 3. Jahr in unserem Falle die eleganteste Lösung? Das muss der AG akzeptieren, oder? Sorry viele Fragen... Nochmals vielen Dank. Tolles Forum!!!!


Sternenschnuppe

Beitrag melden

Wer rechnen kann....., sorry, klar, 14 Wochen :-) Soweit ich das hier immer lese kann sie das verlängern und der AG darf nur ablehnen wenn er das betrieblich begründen kann. Hat sie noch Resturlaub von Kind 1 ? Muss sie eigentlich, Den kann man da auch noch vorhängen und hat die Euros auch noch mitnehmen. Wann beginnt der Mutterschutz genau ? Nehmen wir an 20.05. ( ausgedacht ) und sie hat noch 5 Tage Urlaub. Dann die aktuelle Elternzeit "einfach" bis zum 14.05. verlängern, dann Urlaub nehmen vom 14. - 19. Mai und Mutterschutz ab 20.05. :-)


papmama

Beitrag melden

So wirds gemacht! :) Vielen Dank.


SumSum076

Beitrag melden

Da deine Frau bereits 2 Jahre EZ angemeldet hat, kann sie 7 Wochen vorher (Mindestfrist) die EZ um max 1 Jahr verlängern! Ablehnen kann der AG nicht (es sei denn, der Betrieb ging zugrunde) Sie kann die EZ auch bis exakt zum Tag vor dem neuen Mutterschutz verlängern. Hätte zur Folge, dass für den Mutterschutz wieder das alte Gehalt (Mutterschutzlohn) bekommt. Die restliche Elternzeit kann sie auf einen Zeitraum nach dem 3. Geburtstag übertragen. Dafür braucht sie aber die Zustimmung des AG. An Elterngeld erhält sie dann den Mindestsatz von 375 Euro (bis das 1. Kind 3 Jahre alt wird). Gruß Sabine


papmama

Beitrag melden

Vielen Dank.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.