Emmi 123
Hallo Frau Bader,vielen Dank für Ihre Kompetenten Antworten. Ich liebe dieses Forum und bin soo froh das mir hier so Kompetent weitergeholfen wird! Auf meine Frage ob der Arbeitgeber meines Mannes seinen Antrag auf Elternzeit ablehnen darf haben sie geschrieben das er das nicht darf. Allerdings darf er bei der kleinsten Verfehlung abmahnen und dann kündigen. Was genau meinen Sie damit? Vielleicht wenn mein Mann Fristen nicht einhällt oder sich nicht an Vereinbarungen hält oder ähnliches? Dankeschön für Ihre Antwort. Lg Emmi
Hallo, wenn der Ag sich wegen der EZ ärgert (trifft ihn ja zu einer schlechten Zeit im Hauptgeschäft) wird er sich möglicherweise überlegen, wie er Ihren Mann loswerden kann. Und falls das KSChG gilt (mehr als 10 AN) braucht er einen Grund. Und den wird er sich dann suchen. Liebe Grüße NB
Die letzten 10 Beiträge
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang
- Provisionskürzung Elternzeit