Ela1512
Hallo, arbeite in einem kleinen Café.Die Betriebsferien sind urplötzlich vorgezogen worden (vom 19.6.-18.7.). Während der Ferien ist mir ab dem 01.07.ein BV ausgesprochen worden vom Arbeitgeber,auf Rat des Gewerbeaufsichtsamtes. Vor ca 1,5 Wochen erhielt ich den Anruf von Arbeitgeber,das der Laden geschlossen bleibt,was hat das jetzt für Konsequenzen für mich? Eine schriftliche Kündigung habe ich nicht bekommen,was muss ich jetzt tun? Schön alleine wegen Mutterschaftsgeld (bin ab 03.09.in Mutterschutz Urlaub und später wegen Elterngeld??? Vielen Dank schonmal im vorraus. Liebe Grüße Manuela
Hallo, 1. Die Betriebsferien gelten als genommerner Urlaub 2. Wenn der Betrieb schließt, muss der Ag mit Zustimmung des Gewerbeaufsichtsamtes kündigen. Sonst muss er den Lohn fortzahlen Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Wenn für alle Beschäftigten Betriebsferien gelten, dann gilt das auch für dich. In der Zeit wirst du gleich behandelt wie alle anderen Angestellten auch (d.h. Urlaub nehmen). Ein Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber kann es nur dann geben, wenn Gefährdungen nicht anders ausgeschlossen werden können als durch Freistellung. So lange der Betrieb gar nicht geöffnet hat, kann es auch kein BV geben, da es auch keine Gefährdungen gibt. Wenn der Laden dauerhaft geschlossen bleibt (Betriebsschließung), dann muss der Arbeitgeber sehen wie er die Angestellten kündigt. Das heißt, dass du ebenfalls gekündigt wirst, und zwar über einen Antrag bei der Gewerbeaufsicht. Auf keinen Fall kann das Arbeitsverhältnis über ein BV weiterlaufen.
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