Chow
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 32.Woche schwanger und mein befristeter Vertrag läuft am 31.1.2015 aus. Ab dem 1.2. bis zum 18.2. bin ich also arbeitslos. Mein Mutterschutz beginnt am 19.2.2015. Nun frage ich mich, ob es Sinn macht aus dem Arbeitsverhältnis eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu holen, da ich im 8. Monat schwanger bin und für 2 Wochen keine neue Arbeit finden. So erhalte ich vielleicht Krankengeld statt ALG 1 bis zum Mutterschutz. Man hat mir das sogar bei der Agentur für Arbeit so geraten. Aber stimmt das so? Ich hoffe, Sie können mir dabei weiterhelfen?
ich schließe mich den Vorrednerinnen an.
Andrea6
Bist Du denn krank? Oder woher weißt Du daß Du ab Sonntag krank sein wirst?
Sternenschnuppe
Schwer vorstellbar dass die zu Betrug raten. Nicht anderes wäre dies. Soweit ich weiss bekommst Du im ALG1 Bezug eh Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. ALG1 steht Dir zu, also gehe diesen Weg. Dass Dich für die kurze Zeit keiner einstellt ist klar, aber solange Du den Willen zeigst kann Dir keiner was.
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