Sooki12
Hallo Frau Bader, ich fange am 02.04.13 wieder nach einem Jahr Elternzeit an. Vorher 40h unbefristeter Vertrag, jetzt will ich 20h. Meinen Wunsch der Arbeitszeit habe ich ihm bereits im Dezember mitgeteit. Unternehmen: Ergotherapie-Praxis, 6 Angestellte Ich hatte noch Resturlaub. Meine Elternzeit ist eigentlich am 28.03 beendet -mein Chef will, da ich erst am 01.04 wieder anfangen möchte, mir einen neuen Vertrag geben mit 1€ weniger brutto/h darf er das? - ich will noch ein zweites Jahr Elternzeit (ist auch rechtzeitig beantragt) um meine 40h Stelle wiéder zu bekommen -er sagt er könne mich nicht mehr so bezahlen, ich müsse noch mehr Patienten haben, um mich selber zu finanzieren...? -darf er die Arbeitszeit festlegen (für die Kinderbetreuung möchte ich ca 9-16h, er sagt er könne mich nur besser bezahlen wenn ich im Zeitraum von 10-19h arbeite. Vielen Dank für Ihre Antwort MW
Hallo, 1. Nein 2. kein Anspruch auf ein 2. Jahr 3. Quatsch 4. Wenn er betriebl. Gründe hat ja Liebe Grüsse, NB
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