maze1234
Sehr geehrte Frau Bader, bei dieser Frage sprechen Sie von EG, KG, MG: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kann-ein-Vater-auch-Elternzeit-nehmen-selbst-wenn-ich-Hausfrau-bin_91818.htm Was genau bedeuten die Abkürzungen (Elterngeld? Kindergeld? MG?)? Was muss man wann und wo beantragen? Viele Grüße Martin
Hallo, stöbern Sie mal hier: https://www.rund-ums-baby.de/familienvorsorge/ Gerne können Sie dann noch fragen. Liebe Grüße NB
malini
EG = Elterngeld (da habt ihr zusammen 14 Monate Anspruch) KG ist Kindergeld MG = Mutterschaftsgeld Falls deine Frau noch einen Arbeitsvertrag hat, kann sie die EZ vom ersten Kind zum neuen Mutterschutz hin beenden, um für 14 Wochen Vollzeitgehalt zu bekommen Mutterschaftsgeld muss vor der Geburt bei Krankenkasse und AG beantragt werden (aber nur, wenn die EZ vom ersten Kind beendet ist), der Rest dann nach der Geburt.
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