Pivo
Hallo, Ich habe mich im Oktober 2020 von meinem Mann getrennt. Wir hatten schon gute 5 Jahre Probleme in der Ehe. Dies war ihm aber nur bewusst bzw egal, solange ich funktioniert habe war für ihn alles gut. Wir haben ein Zwillingspärchen im Alter von 10 Jahren. Ich habe jetzt eine Wohnung im Unmittelbaren Umfeld bezogen. Meine Kinder gibt er nicht raus. Weil eine Richterin sagt das sie bei ihm bleiben sollen. Er arbeitest Schicht, hat ein Alkohol Problem und ist sehr Narzisstisch veranlagt. Zudem misshandelt er die Kinder Emotional. Ich arbeite nicht und habe auch keine Süchte oder ähnliches. Die letzten 10 Jahre habe ich mich alleine um die Kinder gekümmert. Ich habe alles alleine gemacht, er war arbeiten und mit seinem Bier beschäftigt. Mir wurde jetzt mitgeteilt das wenn ich meine Kinder einfach ohne seine Zustimmung mitnehme, diese entführen würde. Ist das ein schlechter Witz, oder ist das unser Deutsches Recht? Die Kinder sind Psychisch am Ende, wie ich auch. Bin ich gezwungen wenn ich meine Kinde gesehen will bei ihm zu bleiben ? Liebe Grüße Pivo
Hallo, da Sie anwaltlich vertreten sind, kann ich dazu nichts sagen. Liebe Grüße NB
Berlin!
1. Du bist anwaltlich vertreten, von daher wirst Du von Frau Bader keinen Rat bekommen 2. Es gibt scheinbar ein Urteil, das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt. Es stellt sich die Frage, warum Dein Ex-Mann obsiegt hat, wenn er den Kindern so viel schadet. Dabei ist arbeiten gehen, auch in schichten, sicher kein Argument. 3. Du kannst über Deine Anwältin versuchen, Umgang, Sorgerecht etc. neu regeln zu lassen. Aufgrund der Einseitigkeit Deines Posts und auch, weil wesentliche Dinge gar nicht erwähnt sind, kann man auch nicht viel dazu sagen, rein juristisch.
mellomania
was ist geregelt bezüglich sorgerecht, aufenthaltsbestimmungsrecht? wer hat was? wer hat das geregelt? wie siehst du die kinder?
Felica
Du scheinst ausgezogen zu sein ohbe die Kinder mitgenommen zu haben und ohne eine Regelung zu treffen. Leider scheinst du sich auch nicht an die zuständigen ämter zu wenden sondern lässt dir von deinen Mann irgendwas erzählen. Also Termin beim JA machen, die sollen den Umgang regeln. Solange dir kein Richter den Umgang verbietet kann dein.msnn dir gar nichts. Ausser das was du dir gefallen lässt.
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