Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Wann MUSS man den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren?

Schäfchen0811

Beitrag melden

Hallo, ich habe seit ca. 1 Monat ein Probearbeitsverhältnis (Befristung = 6 Monate, Probezeit = 6 Monate, Kündigungsfrist = 2 Wochen) und EIGENTLICH standen die Chancen recht gut, dass ich danach in ein unbefristet Arbeitsverhältnis übernommen werde. Nun weiß ich seit letzter Woche, dass ich ca. im 2. Monat schwanger bin...(schön, aber ABSOLUT falscher Zeitpunkt!) Lt. MuSchG SOLLTE man dem AG sofort informieren - MUSS man es auch? Ist es ein Gerücht, dass man (u. a. wg. Fehlgeburtsrisiko) bis zur 12. SSW warten darf. Oder MUSS man es in meinem Fall gar nicht sagen (bin Buchhalterin)? Denn der Kündigungsschutz für Schwangere greift ja leider auch nicht bei meiner Probezeit, d. h. mir sind ja noch nicht einmal die 6 Monate sicher, oder? Und außerdem werde ich ja bis Juli nicht mehr verbergen können, dass ich schwanger bin. Und erst darauf angesprochen werden - ist glaube ich recht blöd. Ich habe aber auch Angst, wenn ich jetzt auch noch "natürlich nicht wegen der Schwangerschaft" sofort rausfliege, dass das dem Kind schaden könnte! Habe auch Angst, dass, wenn ich es verschweige oder erst im 5. Monat sage und dann in der ärztl. Bescheinigung steht, dass ich es sozusagen von Anfang an gewusst habe, die verständlicherweise sauer sind, weil sie jetzt die Aufgaben umverteilen (mich einplanen) und ich mir die evtl. minimale Chance auf Übernahme erst recht verbaue. War deshalb auch bisher noch nicht beim Arzt, denn der bescheinigt ja das Datum, an dem die SS offiziell festgestellt wurde. Und z. Zt. ist es sowieso schlecht den AG darauf anzusprechen, da ich letzte Woche gleich mal mit meiner "Großen" (2,5 Jahre) 2 Tage zuhause war und auch diese Woche selber krankgeschrieben bin, nachdem ich mich noch letzte Woche auf Arbeit geschleppt habe. Jetzt auch noch SS beichten - finde ich, ist eine Einladung zur bequemen Kündigung. Weiß gerade echt nicht, was ich tun soll... LG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, lt. dem Gesetz hat eine Schwangere die Pflicht, den AG unverzüglich von der SS in Kenntnis zu setzen. Dies dient dem Schutz des Kindes und der Mutter, da nur so das MuSchG eingehalten werden kann (was insbesondere Beschäftigungsverbote betrifft), auch wenn sie im EU ist. Das Gesetz spricht jedoch nicht von Sanktionen, wenn es verschwiegen wird. Der AG hat insbesondere keinen Anspruch auf Einsicht in den Mutterpass, wo ja die Feststellung des SS datumsmäßig vermerkt ist. In Ihrem Fall würde ich es nicht sagen, bis ich einen unbefristeten vertrag habe. Wenn man eine Kündigung erhält, weil der AG nichts von der SS weiß, hat man 14 Tagen zur Mitteilung Zeit. Liebe Grüsse, NB


peekaboo

Beitrag melden

allerdings kann der AG Dich dann auch nicht schützen... Blöde Situation. Sicherlich nicht sehr förderlich für das zukünftige Miteinander.... ich würde aber auch auf jeden Fall noch bis zur 13 SSW warten.... Ich habe es damals erst in der 19 SSW gesagt, weil man fast nichts gesehen hat... (bin eher leicht Rubensengel) Kleidergröße 40 - 42 Eine schöne Kugelzeit wünsche ich Dir. LG Peeka


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo liebes Team, ich habe meinem direkten Vorgesetzten um ein vertrauliches Gespräch gebeten und ihm von meiner Schwangerschaft erzählt. Ein paar Tage später sprachen mich diverse Arbeitskollegen auf meine Schwangerschaft an, die es von "dem und dem" gehört hatten und die wiederum von "dem und dem", obwohl ich es ausschließlich einer Person ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich habe allerdings bereits mündlich mit meinem alten/vorherigen Arbeitgeber neue Arbeitszeiten für die Rückkehr nach der Elternzeit (07/20) besprochen und abgeklärt. Auch mein gewünschter Urlaub wurde bereits eingetragen. Nun bin ich erneut schwanger. Ich befinde mich aktuell erst in ...

Liebe Frau Bader, kurz zu den Fakten: - BV von Sep. 17 - Apr. 18 - Apr. 18 - Apr. 21 Elternzeit Nun bin ich erneut schwanger in der 10. SSW. Meine Fragen hierzu sind: 1. Wann muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren? 2. Wann muss ich das Schreiben mit der vorzeitigen Beendigung der EZ für einen Tag vor dem Mutters ...

Hallo. Ich hatte Mitte November eine Fehlgeburt und bin nun wieder schwanger. Ich bekam in der letzten Schwangerschaft ein sofortiges Beschäftigungsverbot. Ich hatte den Arbeitgeber sofort informiert nachdem ich einen positiven Test gemacht habe, da mir einige Antikörper fehlen, was es für meine Arbeit im Kindergarten gefährlich macht. Nun war ic ...

Guten Abend Frau Bader, ich bin aktuell in der 11. SSW und hatte vor zwei Wochen ein Vorstellungsgespräch. Da ich letztes Jahr eine Fehlgeburt in der 10. SSW hatte, habe ich das Vorstellungsgespräch nicht vorab abgesagt. Morgen kontaktiert mich die Personalabteilung der Firma. Rechtlich bin ich aktuell noch nicht verpflichtet die Schwangers ...

Sehr geehrte Frau Bader Mein Arbeitgeber musste ich versetzen da er keine Gefährdung an meinem alten Arbeitsort ausschließen kann . Nun soll ich 10 Stunden die Woche weniger arbeiten. Ich möchte aber nicht auf mein Gehalt verzichten Wie kann ich mich rechtlich absichern ? Schriftlich wurde nichts vereinbart aber wir müssen uns auf der Arbeit ...

Hallo, Ich weis nicht mehr weiter, mein AG spielt total verrückt und ich weis nicht wie ich damit umgehen soll. Zuerst einmal gab es eine Gehaltserhöhung und diese habe ich nicht bekommen, Begründung: ich sei zu oft krank durch die Schwangerschaft. Zu Erklärung ich habe sehr starke Übelkeit seit der 7 ssw gehabt bis zur 16 ssw und war zwisch ...

Guten Tag, Kurz zu meiner Situation: bei meinem jetzigen Arbeitgeber arbeite ich seit 2 Jahren vollzeit als Pflegefachfrau. Am 1.1. Diesen Jahres bin ich in die Position der stellvertretende pflegedienstleitung gekommen. Hierfür habe ich einen Änderungsvertrag erhalten worin die neue Position und die Gehaltsanpassung vereinbart wurde. Nun bin ic ...

Liebe Frau Bader, ich habe ursprünglich einen Arbeitsvertrag von 22 Stunden unterschrieben. Dieses Jahr im April habe ich nach einer Erhöhung meiner Arbeitsstunden auf 30 Wochenstunden gefragt, dies wurde mir per Email bestätigt und seitdem habe ich 30 Stunden gearbeitet und wurde dafür bezahlt. Nun habe ich im September meinem Arbeitgeber von ...

Hallo, ich übe aktuell einen Minijob & Saisonarbeit aus.  Nächste Woche habe ich ein Vorstellungsgespräch für eine Vollzeitstelle. jetzt zu meiner Frage: ist es möglich, dass ich bei meinem Minijob/Saisonarbeit die Schwangerschaft bekannt gebe ohne, dass mein neuer potentieller Arbeitgeber das über die Krankenkasse oder oder erfährt? ...