samaga
Hallo. Der Vater meiner Tochter und ich praktizieren das echte Wechselmodell. Er ist der Kindergeldberechtigte. Gezahlt wurde das Kindergeld bis vor kurzem auf mein Konto und ich hab es gleich an den Vater weitergeleitet. Kindergeld War immer bis 11. des Monats da und spätestens am 15. bei ihm. Da ich aber die Bank wechsle, musste das Konto bei der Familienkasse geändert werden. Da er Kindergeldberechtigter ist,kann nur er das. Jetzt ist es so, dass dieses voll auf sein Konto kommt und er es an mich weiterleiten muss. Heute ist der 20. und es ist immer noch nicht da. Auf Nachfrage keine Reaktion. Ich habe aber fest mit dem Geld gerechnet und stehe jetzt vor Problemen. Gibt es eine Frist wann er es weiterleiten muss oder kann er das theoretisch jeden Monat anders machen wie es ihm passt? Was kann ich tun wenn er nicht zahlt?
Hallo, grds. steht jedem die Hälfte KG zu. Im rahmen des Unterhaltes kann es verrechnet werden Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Auch beim echten Wechselmodell entfällt ja der Unterhaltsanspruch nicht. Ist das bei Euch anständig anhand Eures Einkommens ausgerechnet ? Würde ich da abziehen. Oder ihm mitteilen, dass er es Dir in bar geben soll bei der nächsten Kinderübergabe.
samaga
Unterhalt gibt es keinen da wir beide minimal verdienen bzw. ich noch in Elternzeit von meinem Jüngsten bin. Es geht also nichts abzuziehen. Bar will ich nicht. Will es aufs Konto haben auch aus Nachweisgründen. Zudem gibt es keinen persönlichen Kontakt da er mich weder sehen noch sprechen will. Kommunikation erfolgt nur per SMS bzw. Übergabebuch.
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