jamby
hallo Frau Bader, Bin derzeit mit meinem 1 Kind in Elternzeit die ich für 1 Jahr beantragt habe. Nun stellen sich mein Partner und ich die Frage wann wir unser 2 Kind am Besten planen. Was bekomme ich an Elterngeld wenn ich in der Elternzeit erneut schwanger werde und mein Arbeitsverhältnis nach einem Jahr nicht wieder antreten kann? Wenn ich mein Arbeitsverhältnis wieder antrete, wie lange müsste ich arbeiten damit ich nicht nur den Mindestbetrag bekomme wenn ich ins Berufsverbot gehen würde. Müsste ich also 4 Monate arbeiten bevor ich das 2 Kind plane? Soweit ich verstanden habe würde die Zeit im Berufsverbot als gearbeitet gelten. LG
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüße, NB
Sternenschnuppe
Ist ein BV denn sicher ? Wenn dem so ist musst Du vor dem ersten Geburtstag schwanger sein oder eben ab dem Geburtstag erst arbeiten bis sich eine Schwangerschaft einstellt. Alles ab dem ersten Geburtstag ohne Einkommen gilt als 0€ - Monat.
jamby
Ja das wäre sicher, hab ich beim ersten auch sofort gehabt. Wenn ich vor dem 1 Geburtstag wieder schwanger wäre würde quasi der alte Vertrag wieder anlaufen?
Sternenschnuppe
Ja, so ist es.
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