Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann beginnt und wie lange geht die Elternzeit nach einer Unterbrechung?

Frage: Wann beginnt und wie lange geht die Elternzeit nach einer Unterbrechung?

Julia85Ju

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Hallo, ich befand mich im 3. Elternzeitjahr meines Sohnes, dieses wäre bis zum 12.05.2022 gegangen. Auf Grund meiner erneuten Schwangerschaft habe ich zum Beginn des Mutterschutzes die Elternzeit zum 16.08.2021 unterbrochen. Mein drittes Kind kam als Frühchen am 25.08. auf die Welt. Mein Mutterschutz geht also bis 20.12.2021 Wenn ich nach dem Mutterschutz erst die Elternzeit für mein zweites Kind fortsetzen will, wann beginnt und endet diese?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde erst 2 Jahre von K2 nehmen und dann die Restzeit von K1. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Ab dem 21.12.21 und dann mußt du dir die genauen Tage auszählen. Nimmt dein Mann auch EZ (für das 3. Kind)? Sonst verschenkst du u.U. EG......


Ani123

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Um kein EG zu verschenken würde ich erst 2 Jahre EZ für das Baby nehmen und im Anschluss die übrig gebliebene EZ vom 1. Kind und wenn dann noch gewollt das 3. Jahr EZ vom 2. Kind. Das wäre in Daten:(ich habe den 16.08. als letzten Tag in EZ genommen. Sollte es bereits es der 1. Tag vom Mutterschutz sein die Daten minus 1 rechnen) 25.08.2021-24.08.2022 EZ 2. Kind (2 Jahre) 25.08.2023-19.05.2024 EZ 1. Kind (269 Tage) 20.05.2024-19.05.2025 EZ 2. Kind (3. Jahr) Nehmen Sie nach dem Mutterschutz vom 2. Kind die EZ vom 1. Kind bekommen sie kein EG. Da sie sich im 1. Abschnitt für 2 Jahre festlegen müssen sind 2 Jahre EZ zu melden gut. In der Zeit kann auch TZ in EZ (bis zu 30 Stunden in der Woche) gearbeitet werden. Der Vorteil davon ist, dass sie die EZ verlängern können ohne dafür die Zustimmung vom AG zu benötigen. Sie können die EZ vom Kind bis zum 8. Geburtstag des Kindes nehmen. Wenn das zeitlich passt würde ich o. g. machen. Sollte es zeitlich nicht passen wäre eine andere Staffelung der EZ in Erwähnung zu ziehen.


Julia85Ju

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Danke für deine schnelle und ausführliche Antwort! Das hat mir sehr geholfen Eine Frage hätte ich noch: kann ich das so aufgeschlüsselt (2 Jahre EZ vom Baby, Rest vom 1. Kind, dann 3. Jahr vom Baby) gleich alles in einen Antrag schreiben und zu meinem Arbeitgeber schicken? Vielen Dank für deine Hilfe, Julia


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