DoBau
Hallo Frau Bader, ab wann muss man seinen AG über eine SS informieren? Ich bin z.Z. noch in Elternzeit ( von Dez.2015 - Juni 2016). Meine Kleine geht ab Februar in den Kiga. Ich habe noch Resturlaub im März und würde im April mit Arbeiten beginnen. Wir planen nun ein Geschwisterchen, falls ich vor April SS werden sollte, wann muss ich es meinem AG sagen? Klar will ich es dann zügig sagen, weis aber noch nicht wie..., denn z.Z. Personalmangel!! Noch eine andere Frage, wenn ich in meiner Elternzeit eine andere Stundenwoche wie davor arbeiten werde ( vorher 30, dann 20 ), bekomme ich da einen NEUEN Vertrag oder einen Änderungsvertrag? Bis jetzt habe ich noch nichts unterschrieben. Sie wollen allen einen neuen Vertrag geben.. ! Und wenn Elternzeit rum ist, dann müssten wir wieder wie vor der Elternzeit arbeiten!? Gibts das? Oder könnte ich da bei 20 bleiben? Danke
Hallo, 1. Was hat denn die Schwangerschaft mit dem Personalmangel zu tun? Man sollte es frühzeitig mitteilen, es passiert aber nichts, wenn nicht. 2. Eine befristete Ergänzung Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, da geht so einiges durcheinander... Also, wenn man in Elternzeit mit reduzierter Stundenanzahl arbeitet, dann braucht man hierfür KEINEN neuen Vertrag. Der alte Arbeitsvertrag bleibt bestehen und nach Ende der Elternzeit arbeitet man wieder gemäß dem alten Vertrag. Daher würde ich DERZEIT keinen neuen Vertrag unterschreiben. Wenn man nach der Elternzeit weniger Stunden arbeiten möchte, dann muss man das mit dem Arbeitgeber vereinbaren und dann ggf. einen Änderungsvertrag unterschreiben. Ggf. kann der Arbeitgeber auch eine Kürzung der Stunden aus betrieblichen Gründen ablehen. Eine erneute Schwangerschaft teilt man dem Arbeitgeber dann mit, wann man möchte. Ausnahme sind die Fälle, in denen man wegen der Schwangerschaft nicht arbeiten dürfte (z.B. wegen Infektionsschutz, Strahlenbelastung), dann sollte man sofort Bescheid sagen. Ansonsten ist die Regel, dass man eine Schwangerschaft meist nach den ersten 12 kritischen Wochen mitteilt (das ist aber kein Muss, sondern einfach die übliche Variante). Man kann theoretisch auch sofort nach Kenntnis der Schwangerschaft Bescheid sagen.
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