Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, es gibt sog. Wallie-Karten, Prepaid-Karten, mit denen Minderjährige im Internet kostenpflichte Angebote nutzen können. Unser 12jähriger Sohn hat binnen zwei Tagen mehrer dieser Karten gekauft, davon eine Karte für 50 Euro! - liegt das noch im Rahmen des Taschengeldparagraphs oder haben wir evtl. die Möglichkeit, das Geld beim Händler zurückzufordern? Hier wird m.E. deutlich die Spielsucht von Kindern gefördert.... Freundliche Grüße!
Hallo, ich würde es mal zurückfordern. Einen Musterbrief finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/UNIQ127678075717999/link618091A.html Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Kündigung während Teilzeit in Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung
- Baby weggenommen vom Jugendamt
- Elterngeldplus und Minijob
- Kann das Jobcenter mich zwingen Krippenplatz anzunehmen ?
- Mutterschaftsgeld bei Arbeitsgeberwechsel in Mutterschutz
- Umzug im BV aufgrund von Erbe
- Kindsvater ist handlungsfähig
- Projektlage nach Elternzeit, Kündigung/Aufhebungsvertrag?
- Umgangsrecht/Umgangsreglung Auslandsbezug (Nicht-EU) – Hilfe benötigt