Mellivanilli
Sehr geehrte Frau Bader, Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Ich bin Beamtin im öffentlichen Dienst und habe vor meiner Schwangerschaft ein Wahlehrenamt angenommen. Ich bin jetzt in der 18. SSW. Ich gehe Montag erstmals wieder arbeiten nach 4 Monaten und habe ein Teilbeschäftigungsverbot für 4 Stunden täglich . Laut MuschuG muss eine werdende Mütter Sonntags nicht arbeiten , Gilt das auch für das Wahlehrenamt ? Mit freundlichen Grüßen Naghmouchi
Hallo, wie der Name schon sagt: Ehrenamt. Sie können, müssen aber nicht. Liebe Grüße NB
Pamo
Ein Ehrenamt ist kein Muss, ergo musst du am Wahlsonntag nicht "arbeiten". Du darfst das Ehrenamt für die Zeit der Schwangerschaft niederlegen. Du musst es aber nicht niederlegen.
Mitglied inaktiv
Ehrenamt ist kein Muss, sondern freiwillig. Die Tätigkeit fällt nicht unter den Geltungsbereich des MuSchG, da sie nicht auf Erwerb abzielt. Trotzdem wäre es vernünftig, wenn du für dich selber sorgst, indem du nur so lange aushilfst, wie es deiner Gesundheit zuträglich ist und evtl am darauf folgenden Tag auf eigene Rechnung im Beruf frei nimmst, falls es am Wahlsonntag anstrengend war und spät wurde.
Mellivanilli
Richtig , aber ich bin doch dazu berufen wurden und das verpflichtet mich ? Deswegen die Frage ...
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