saselham04
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der Elternzeit und währen der Elternzeit bin ich mit meiner Familie umgezogen (500km entfernt) Nächstes Jahr Frühling wird die Elternzeit beendet und inzwischen habe ich meinem Arbeitgeber gefragt ob ich bei anderen Standort wo ich neu umgezogen bin, wieder arbeiten darf. Weil mein Arbeitsvertrag wurde mit Zentrale/ in Hessen abgeschlossen und nur mein Aufgabe genannt. Aber ich was sehr lange schon in den Bereich tätig war, egal in welche Abteilung bin ich in der Lage schnell wieder zu arbeiten. Leider erfuhr ich vom Arbeitgeber, in Hessen keine Abteilung/ Plätze für meine frühere Aufgaben zur Verfügung stehen und in Hessen bei anderen Abteilungen gibt’s keine weitere Bedarf für neue Einstellung. In diesem Fall habe ich keine Recht dagegen tun? Eigentlich ist bei diesem mit PC und Telefon grenzlos arbeiten. Wenn es notwendig wäre, könnte ich paar Tage dort Geschäftsreise machen. Es scheint, mein Arbeitgeber will durch diese Gelegenheit mich zu kündigen. Es gäbe Möglichkeit, wenigstens Abfindungen zu verlangen?? Grüße
Hallo, entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag zum Ort steht. Üblicherweise gibt es keinen Anspruch auf einen Ortswechsel. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Wenn im Vertrag dein Arbeitsort festgelegt ist, muss dein Arbeitgeber dir keine Stelle an einen anderen Ort anbieten. Eine Abfindung muss der AG dir natürlich nicht bezahlen, denn er erfüllt seinen Vertrag. Du bist umgezogen- nicht er. Du musst kündigen, da du nicht vertragsgemäß arbeiten kannst. Sprich am Besten schnellstmöglich mit dem Arbeitsamt, damit du keine Sperre für das ALG1 bekommst!
mellomania
ich las raus, dass eben KEIN arbeitsort festgelegt ist, sondern dass der vertrag mit der zentrale in hessen geschlossen wurde.
cube
Laut Vertrag kann der AG dich offenbar auch an anderen Standorten einsetzen - wenn dort Bedarf ist. Das ist dann das Recht des AG - nicht aber dein Recht, einen anderen Standort einfordern zu können. Letztendlich kannst du also deinen Vertrag nicht erfüllen und wirst selber kündigen müssen. Eine Abfindung steht dir auch nicht zu.
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