Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, ich habe ein großes Problem, mein Ex weigert sich die Anerkennung zu unterschreiben, er hat mich schon die ganzen letzten Monate psychisch unter Druck gesetzt, so dass ich es bislang NOCH nicht amtlich "erzwungen" hab o.ä. Wenn man zum Jugendamt geht und eine Beistandschaft beantragt, dass gegen Vater XY überprüft wird usw. - reicht das als quasi vorläufiger Esrsatz der Anerkennung für das Jobcenter? Mir wurden nämlich sämtliche Leistungen gestrichen, weil ich an der Beibringung der Unterlagen nicht mitgewirkt habe, ich habe lediglich seinen Namen, Anschrift usw. genannt. Mehr konnte ich bislang nicht beibringen. Kann mich das Amt jetz dafür so bestrafen? und wie gesagt, kann mir da das Jugendamt SCHNELL helfen, also vor nem monatelangen Rechtsstreit o.ä. bis zur endgültigen Vaterschaftsklärung bzw. gerichtliche Feststellung... Mein Ex hat ja nichtmal Zweifel daran, er weigert sich einfach wegen dem Geld!!! Das kotzt mich so an.... Entschuldigung, musste mal raus. Viele Grüße aus Berlin, Natalia
Hallo, das JA kann den KV auch selber anschreiben. Wenn das alles nicht hilft, bleibt nur die Klage. Aber allein diese ist ja Beweis für Ihre Mitwirkung. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit
- Mutter Kind Einrichtung