Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Beamtin im Schuldienst in NRW. Derzeit befinde ich mich im ersten Jahr meiner dreijährigen Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger und habe bis zur Vollendung der 20.ssw (B. A. D.) ein Beschäftigungsverbot erhalten. Mein Arzt hat mir nun allerdings ein Beschäftigungsverbot bis zum Ende der Schwangerschaft ausgesprochen. Darf ich nun meine Elternzeit vorzeitig beenden, um meine vollen Bezüge zu erhalten? Oder ist die Beendigung der Elternzeit nur zu Beginn der Inanspruchnahme des neuen Mutterschutzes erlaubt? Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt Urteile, dass dies bei Beamten möglich ist, wenn der Dienstherr zustimmt. Liebe Grüße NB


mellomania

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beendet werden, aber keines falls um in ein bv zu gehen und bezüge zu erhalten. du erhälst dann die verfügung über die vorzeitige beendigung und eine verfügung für den neuen mutterschutz. arbeitest du gerade? ansonsten ist ein bv eh hinfällig, weder der BAD noch dein Arzt muss dir einen nicht vorhanden tätigkeit verbieten :-) du erhälst ja elterngeld


Mitglied inaktiv

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Ich würde in dieser Zeit (etwa 4 Wochen) wieder anfangen zu arbeiten. Aus dem Grund musste ich trotzdem zum B. A. D.. Mein Arzt hat mir nun für den Rest der ss ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (aufgrund einer Komplikation).


Mitglied inaktiv

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Also ich würde mich selbst in der EZ vertreten (Teilzeit). Das ist auch alles schon geregelt. Mit einem BV habe ich nicht gerechnet.


mellomania

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das heißt du arbeitest trotz elterngeldbezug eine teilzeit in der elternzeit im ersten jahr? dann erhälst du trotz bv weiterhin die schriftlich vereinbarten!!! bezüge und kannst deine elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. du kannst nicht beenden um im vz deputat geführt zu werden. das geht nicht. ist dein kind betreut so dass du ohne bv hättest die tz arbeiten können?


Mitglied inaktiv

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Nein. Ich würde genau im zweiten Jahr wieder zu arbeiten beginnen. Bis zum neuen MuSchu. Zu dem Zeitpunkt beziehe ich dann natürlich kein Elterngeld mehr, sondern arbeite in Teilzeit, während der Elternzeit. Mein Kind wäre selbstverständlich betreut. Ich wüsste aber auch nicht, was das meinen Arbeitgeber angeht und was das mit meiner BV zutun hat. Mein Arzt hat mir diese nicht aus Spaß ausgestellt und ich lasse mir da auch ungern Taktik unterstellen, wenn ich ehrlich bin.


mellomania

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denn wenn das kind nicht betreut wäre, bekommst du kein bv. das ist keine unterstellung sondern Recht :.-) sorry wenns falsch rüberkam du erhälst die vier monate tz bezüge ab dem ersten tag wo du arbeitest bis einen tag vor dem neuen mutterschutz. wenn du die laufende elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz über stewi mit attest vorzeitig beendest, wirst du in der mutterschutzzeit in dem deputat geführt, welches du vor der elernzeit hattest. ich gehe mal von vollzeit aus.. würdest du die ez nicht beenden, liefe der mutterschutz auf dem tz deputat.


mellomania

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...nicht jetzt schon! da jetzt eben noch keine zu verbietende tätigkeit da ist.


Mitglied inaktiv

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@strick... Du hast noch einen Denkfehler drin.... Wenn du Vollzeit zurück kehrst, hast du gar keine Elternzeit mehr. Außerdem setzt ein BV auch eine entsprechende nachweisbare Kinderbetreuung für Kind 1 voraus. Frau Bader schreibt regelmäßig, dass die Beendigung der ez nur zum neuen Mutterschutz erlaubt ist.


Mitglied inaktiv

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Warum ist das ein Denkfehler? Genau das war ja meine Frage! Ob ich die EZ beende, um wieder Vollzeit einzusteigen. Das ist ja nur eine rein formelle Angelegenheit. Und ich weiß, dass ein BV eine nachweisbare Kinderbetreuung voraussetzt, die ich ja auch habe. Wie oben schon erklärt, habe ich das BV bereits bekommen.


Dojii

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Du kannst eine vorzeitige Beendigung nur ab Beginn des neuen Mutterschutzes einfordern. Aber sagen wir so, du kannst deinen Dienstherren darum bitten, die EZ vorzeitig zu beenden. Das kostet dich nichts. Darüber muss er dann entscheiden. Du hast KEIN Recht auf eine vorzeitige Beendigung, der Dienstherr muss ein "Nein" also auch nicht begründen und du könntest dagegen nicht vorgehen. In wieweit der Dienstherr dir allerdings eine Betrugsabsicht unterstellt, da du das BV bereits hast und jetzt schon weißt, dass du die Arbeit gar nicht erst aufnehmen darfst, die du allerdings von ihm wünschst, ist eine andere Sache. Das kann ganz schnell nach hinten losgehen und ist gerade in einem Beamtenverhältnis wohl eher das Risiko nicht wert. Warum dir dein Arzt allerdings innerhalb einer Elternzeit ein BV ausstellt (es liegt ja gar keine ausgeübte Tätigkeit vor), kann ich, wie alle anderen hier auch, nicht verstehen.


HeyDu!

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Sie schreibt doch nun, dass Sie sich selbst in Elternzeit mit Teilzeit vertritt! Alles bereits fest vereinbart ist. Sie "braucht" das BV, weil sie eben nicht zu Hause in Vollzeit ist... Sie bekommt für die vereinbarte Teilzeit im BV ihr Geld und beendet die EZ zum neuen Mutterschutz. Bekommt dann im Mutterschutz das Vollzeitgeld...


Felica

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Der Reihe nach. Um die EZ vorzeitig zu beenden Bedarf es immer der Zustimmung des AG. Außer es geht darum das man danach direkt in den Mutterschutz geht oder in einem Härtefall. Beides liegt bei dir nicht vor. Also muss der AG dem nicht entsprechen. Zumal dann nicht wenn du gar nicht planst zu arbeiten. Man könnte ja noch sagen, blöd gelaufen wenn man erst die EZ beendet und dann kommt überraschend das BV. Du hast aber schon eines. Das dürfte man dann wirklich als Betrug ansehen. Seitens des AG wie auch von der KK. Also dein Risiko. Bei der Planung wirst du dir den Vorwurf wohl anhören müssen. War halt selten dämlich sichverst ein BV ausstellen zu lassen und dann zu meinem wie man jetzt weiter vorgehen kann. Aber evtl hast du Glück und AG wie KK machen da mit. Wobei KK ist bei Beamten ja raus. Das man den Status Beamter aber verlieren kann zeigt ja der Betrugsversuch dieser Dschungelcamp-Mutter. Wäre lange geplant gewesen das du in der EZ in TZ arbeitest, würde das BV über die TZ-Stelle laufen. Würde die EZ nornal auslaufen, dann würdest du dann entsprechen bezahlt. Was aber scheinbar bei dir nie angedacht war. Wie andere vor mir schrieben ein BV dient dem Schutze von Mutter und Kind, es dient nicht dazu dich besser zu stellen wie du ohne dieses wärst.


HeyDu!

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Und noch ein Hinweis! Bei Beamten ist es für die Bezroffene völlig Banane ob BV oder normale AU. Die bekommen rum wie num das vertraglich festgelegte Geld... auch nach sechs Wochen...


Felica

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Nicht ganz, sie fragt schon wegen EZ vorzeitig beenden um in VZ zu gehen. Das eben vor Mutterschutz. Ist halt verdammt wirr geschrieben.


Mitglied inaktiv

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Ja genau im erstpost steht dass sie die ez beenden will um vollzeit ins BV zu gehen. Erst als Mello was schrieb, hieß sie wolle doch nur tz innerhalb der ez arbeiten


cube

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Die AP schrieb in den ersten Posts, dass sie 3 Jahre EZ beantrag hat und mit Beginn des 2. Jahres in TZ während der EZ arbeiten wollte - dies ist auch bereits fest vereinbart. Nun ist aber - noch bevor die TZ beginnen würde - wider schwanger und hat vom BAD ein BV bis zur 20. Woche erhalten und oben drauf noch ein komplettes BV vom Arzt. Das sie bereits jetzt ein BV bekommen hat sehe ich der Tatsache geschuldet, dass der Beginn ihrer TZ-Tätigkeit innerhalb der nächsten 4 Wochen wohl folgen sollte. Und jetzt ist die Frage, ob sie die EZ beenden darf, um die vollen Bezüge zu erhalten. Volle Bezüge würde ich nun auch zunächst als VZ-Bezüge verstehen - was hieße: EZ beenden, um im BV - welches ja schon ausgesprochen wurde - volles Gehalt zu bekommen. Andere Variante: das BV gilt für die bereits vereinbarte TZ, d.h. sie bekommt eben das TZ-Gehalt und beendet die EZ dann zum neuen Mutterschutz.


HeyDu!

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deswegen ja meine Wortmeldung ;-) Zitat: "Warum dir dein Arzt allerdings innerhalb einer Elternzeit ein BV ausstellt (es liegt ja gar keine ausgeübte Tätigkeit vor), kann ich, wie alle anderen hier auch, nicht verstehen." Und das war nicht die zweite Antwort sondern die gefühlt 10 Antwort. Die Fragestellerin ist Beamte im Schuldienst, glaubt ihr ernsthaft sie kann eine Information nicht nach einer, spätestens nach zwei Antworten erfassen und verarbeiten? EZ beenden um VZ statt TZ in EZ zu gehen geht aktuell nicht. Erst zum Beginn Mutterschutz. Wichtig ist für sie zu wissen es gibt dann ab theoretisch greifender TZ auch TZ Geld und im Mutterschutz VZ Geld. PUNKT... Sobald das wörtlichen BV fällt, schreibt man und schreibt und schreibt und schreibt :-D Irre, ich gehe wieder in den Garten. Der Fragestellerin alles Gute.


Dojii

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Natürlich KANN sie die EZ beenden um VZ-Bezüge zu erhalten, wenn der Dienstherr zustimmt. Die Aussage (die immer wieder fällt), dass das pauschal nie nie nie, unter keinen Umständen geht, ist schlichtweg falsch. Man hat nur kein (einseitiges) Recht auf diese Beendigung. Wenn die Beendigung der EZ in beidseitigem Einverständnis geschieht, dann ist sie immer möglich. Nur in dieser Konstellation (BV besteht bereits, Mutter weiß also, dass sie die VZ-Tätigkeit gar nicht ausführen darf) kann das Ganze eben als Betrug ausgelegt werden und böse Folgen haben. Das hat aber keinen Einfluss darauf, ob die generelle Möglichkeit in beidseitigem Einverständnis besteht.


HeyDu!

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Dojii, ich weiß das. Ist hier aber irrelevant. Weil es eben schon ein ausgestelltes BV gibt und zu dem Versuch kann man einfach in dem Fall nicht raten. Beruflicher Selbstmord. Wie oft rate ich im Forum risikofreudigen Frauen - die mit einem BV rechnen aber noch keines haben - den AG einfach zu fragen, ob er der Beendigung der EZ zustimmt? Genau, sehr oft. Es ist eben deren Risiko dann auch ggf. auf Arbeit gehen zu müssen.


Mitglied inaktiv

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Es ist wirklich sehr interessant hier alle Antworten zu lesen und sich vorwerfen zu lassen, dass mein sich ein BV erschlichen habe. Das ist schlichtweg eine böse Unterstellung, die nicht der Wahrheit entspricht. Aber auf ein solch niedriges Gesprächsniveau lasse ich mich gar nicht erst ein. Danke an diejenigen, die sachlich und freundlich geantwortet haben.


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