Mitglied inaktiv
Ist es erlaubt die Vorsorgetermine während der Areitszeit zu legen wenn es nicht anderst machbar ist?
Hallo, JA! Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Als AG würde ich erwarten, dass der AN dafür frei nimmt. Das ist ja kein akutes Problem - da ist es etwas ganz anderes oder eine Spezielle Untersuchung. Aber die rechtliche Seite kenne ich nicht. Ich würde das nur zu denken geben, wie es beim AG ankommt, wenn man wegen jeder VU fehlt. Zumal das ja dann vermutlich auch auf die Krankentage angerechnet werden müsste, die einem pro Kind zustehen und die würde ich immer aufsparen. Bei einem Krankenhaushalt oder auch nur einer schweren Erkrankung sind ruck-zuck 4-8 Tage weg.
Mitglied inaktiv
Dein Arbeitgeber muss dich für die Vorsorgeuntersuchungen freistellen. Die daraus resultierenden Fehlzeiten müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Im Durchschnitt finden die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft einmal im Monat statt. Wenn`s mehr wird: Lass dich bei dem Thema nicht unter Druck setzen. Nicht dein Arbeitgeber, sondern du und deine Frauenärztin oder dein Frauenarzt bestimmen, wie viele Untersuchungen nötig sind! Vorsorgeuntersuchungen: § 16 MuSchG
Die letzten 10 Beiträge
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind
- Gleitzeitaufbau während Bezug von Partnerschaftsbonus möglich?
- Wiedereinstieg nach Elternzeit
- Unterhalt und Kindergartengebühren
- Verzweiflung, Kindesunterhalt nach dem Abitur
- Fragen zu Kündigung in Elternzeit und Wohnsitzänderung
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation