Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe hier im Forum vom sog. Vorsorgetestament gelesen. Kann ich darin auch zwei gleichberechtigte Sorgeberechtigte bestimmen? Und könnte es ein Problem geben, wenn beide (in unserem Fall beide Omas) bereits über 60 sind? Danke für Ihren Rat!
Hallo, ja! Da wird das Vormundschaftsgericht eher nicht zustimmen (kann man sich ja leicht ausrechnen, das statistische Alter liegt so um die 75) Ansonsten sollte man sich schon genau festlegen Liebe Grüsse, NB
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