Mitglied inaktiv
Hallo ! Ich habe nach der Geburt meines Kindes noch sieben Monate zu studieren. Mein Mutterschutz fällt komplett in eine Phase,in der lediglich Vorlesungen zu besuchen sind und keinerlei Praktika absolviert werden müssen.Darf ich denn da an Vorlesungen teilnehmen - denn das ist ja nicht wie arbeiten am Arbeitsplatz ?!?!? Ansonsten müßte ich nämlich hinten ans Studium noch Zeit anhängen, und das wiederum wär nicht nur finanziell eine große Belastung, sondern würde mich noch länger davon abhalten ganz für mein Kind da zu sein! Daher ganz konkret : Darf ich in den acht Wochen nach der Geburt trotz Beschäftigungsverbot an die Uni ? Vielen Dank für Erfahrungsberichte und rechtliche Aspekte, Grüße, Isabell
Hallo, für Sie gilt das MutterschutzG gar nicht, da Sie keinen Arbeitsvertrag haben. Gruß, HNB
Mitglied inaktiv
Das Mutterschutzgesetz mit seinen Beschäftigungsverboten gilt "nur" für Arbeitnehmerinnen. Nicht für Selbständige, Studentinnen, etc. Viele Grüße Désirée
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