Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, Ich möchte nochmals eine Frage stellen: Wenn wir nach der Scheidung das Haus gemeinsam weiter bezahlen und behalten wollen, kann ich eine Art Vorkaufsrecht haben, wenn mein Mann zustimmt? Was müsste ich ihm dann ggf. bezahlen? Vielen Dank Ulrike
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Hier geht es nur um Fragen und Probleme rund-ums-Baby. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das müßt Ihr wohl untereinander klären. Wenn Ihr Euch einig seid geht das natürlich prinzipiell und dann solltet Ihr einen Termin bei einem Notar machen, der einen entsprechenden Vertrag aufsetzt und die notwendigen Grundbucheintragungen veranlasst und überwacht. V. G.
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