Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wie soll ich im folgenden FAll vorgehen? Mein Sohn ist jetzt 11 Monate, ich habe auf Wunsch von meinem Chef direkt nach den 8 Wochen Mutterschutz meine Stelle auf 400 Euro wieder begonnen zu arbeiten. Habe zuvor bei Ihm Vollzeit gearbeitet und die Stelle wurde auf meine Kolleginnen aufgeteilt. Vor ca. 4 Mo. stand dann die Frage im Raum ob mein Mann nicht Elternzeit nimmt. Damals meinte er, wenn es unbedingt sein muss!!!! dann kann ich schon wieder Vollzeit kommen, Ihm wäre aber die 400 Euro.... lieber. OK das haben wir dann so aktzeptiert, da wir ja auch ein Kleinbetrieb sind hat so was ja auch mit Gegenseitigem Verständnis zu tun. Jetzt habe ich erfahren, dass mein Chef eine neue Vollzeitkraft einstellen will. Soll ich auf mein Recht bestehen, die Elternzeit würde sich ja mind. auf 1 Jahr belaufen. Wie soll ich mich verhalten?? 2. Frage: Kann ich auch wenn ich auf 400 Euro Basis arbeite VWL beitrag und Benzingeld vereinbaren. 3. Frage:Wie ist es mit spezieller Arbeitskleidung, muss ich die selber zahlen??? Vielen DAnk für Ihre Antwort
Hallo, 1. Es kommt darauf an, für wie lange EZ beantragt worden ist. Ein Anspruch auf Verkürzung besteht nur in wirtschaftl. Problemlage. 2. Vereinbaren kann man alles 3. Auch das kommt auf den Vertrag an. Die brauchten Sie doch auch schon vor der SS-. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung