Mitglied inaktiv
Hallo Ich weiß nicht so recht ob mein Fall zu persönlich ist. Ich kann das Problem mal schildern. Ich erwarte im Dezember mein 2. Kind. Habe noch bis mitte September Erziehungsurlaub. Nun gehen die beiden Fristen nicht lückenlos ineinander über.Ich müßte noch 3 Wochen arbeiten. Dieses möchte mein Arbeitgeber aber nicht. Er möchte mir in den 3 Wochen unbezahlten Urlaub geben. Ich wäre auch damit einverstanden wenn mir dadurch kein Schaden entstehen würde. Mein Arbeitgeber möchte mir dann während der gesamten Mutterschutzzeit kein Entgeld zum Mutterschaftsgeld zukommen lassen. Das heißt auch keine Beitragszahlung an die Krankenkasse. So entfällt damit auch mein Anspruch auf Beitragsfreiheit im Erziehungsurlaub. Ist das so zulässig? ich würde ja arbeiten. Ich hoffe es ist nicht zu kompliziert. Danke Iris
Liebe Iris, Ihr Fall ist recht häufig. Ich kann nicht dazu raten, unbezahlten Urlaub zu nehmen, denn das bringt nur Nachteile für Sie (und Vorteile für den AG). Wenn irgendmöglich, besser arbeiten gehen. Gruss, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Iris geh die 3 Wochen arbeiten, denn dann bekommst du ja auch Gehalt und dein Chef muß dann auch die differenz zum Mutterschaftsgeld von der KK bezahlen. Mit dem Mutterschaftsgeld sieht es ja so aus, das die KK 25,-DM pro Tag bezahlt und der Arbeitgeber dann die Differenz zum Lohn zahlt. Gehst du nun die drei Wochen nicht arbeiten, braucht dein Chef auch nix bezahlen und du bekommst nur die 25,-DM, von der KK und dein Chef ist fein raus. Aber frag doch weinfach nochmal bei deiner KK nach, die müßten dir weiterhelfen können. Gruß Gitte P.S: Ich bekam beim zwieten Kind nur die 25,-DM von der KK, weil der alte Erziehungsurlaub noch nicht zu Ende war, als das zweite kam.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau bader! Z.Zt. befinde ich mich im Erziehungsurlaub meines 1. Kindes und erwarte nun im März das 2. Während der Elternzeit habe ich eine zeitlang bei meinem Arbeitgeber als "geringfügig Beschäftigte" (310€) gearbeitet, muss ich das bei der Krankenkasse angeben? Von der bekomme ich doch Mutterschutzgeld, oder? Wann und wie muss man sich e ...
Sehr geehrte Frau Bader, am 12.03.05 endet mein 3jähr. ERziehungsurlaub. Momentan bin ich wieder schwanger, allerdings beginnt mein "neuer" Mutterschutz erst am 23.03.05. Nun hab ich aber echt ein Problem. Für meine Tochter habe ich keinen Kindergartenplatz und kann sie auch sonst in dieser Zeit nirgends unterbringen ! Außerdem wurden bei mir sc ...
Mein vorraussichtlicher Entbindungstermin ist der 4.8.2005. Der Mutterschutz beginnt doch demnach am 23. Juni 2005. 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Danach wollte ich 1 Jahr zu Hause bleiben mit der Budgetlösung. Ab wann zählt das Erziehungsjahr? Ab der Geburt des Kindes? Heißt das, dass ich am ersten Geburtstag meines Kindes wieder arbei ...
Hallo, ich habe einen zeitvertrag, der zwei tage nach dem beginn des mutterschutzes ausläuft. weiß jemand, ob ich da mutterschutzgeld bekomme und erziehungsurlaub beantragen kann? oder ist dafür der entbindungstermin ausschlaggebend (sprich: muss der noch vor ablauf des arbeitsvertrages liegen)?! grüße, chicitaZh
Hallo Frau Bader ! Mein Erziehungsurlaub endet am 6.11.2006, d.h. ich müßte ab dem 7.11. wieder in meinen Job (Krankenschwester, öffentlicher Dienst)zurück. Leider ist mir dies nicht möglich,wegen der Arbeitszeiten meines Mannes und weil die Kleine noch keinen Kigaplatz hat. Zudem bin ich auch wieder schwanger und es gibt vom alten Ende des E ...
Hallo, ich habe bis Anfang März 2007 Erziehungsurlaub beantragt und noch ein Jahr übrig. Bin aber nun mit dem 2. Kind schwanger und für Ende März ausgezählt. Muß ich nun den restlichen Erziehungsurlaub vom ersten Kind nehmen, oder habe ich ab Anfang März neuen Anspruch auf Mutterschutz und entsprechend Gehalt? Ein bißchen problematisch ist das g ...
Sehr geehrte Damen und Herren Vor einem Jahr, als mein Sohn geboren wurde, habe ich meinen Erziehungsurlaub für ein Jahr beantragt. Mein Sohn wurde am 7.4.2006 geboren und den Urlaub beantragte ich vom 2.6.2006 bis 2.6.2007, welcher mir auch genehmigt wurde. Nun wollte ich den Erziehungsurlaub für weitere zwei Jahre verlängern, womit mein Ch ...
Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschutzes. Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger (ET im Sept. 2008), befinde mich aber noch im Erziehungsurlaub für das erste Kind (geb. März 2006) Gibt es den Mutterschutz dann auch wenn ich mich im Erziehungsurlaub befinde und nicht arbeite? Und wenn Ja, wer zahlt das Mutterschutzgeld, bzw. wo ...
Grüß Sie, Ich arbeite derzeit im Rahmen des Erziehungsurlaubs 10 Stunden pro Woche. Mein eingereichter Erziehungsurlaub von 2 Jahren endet im November. Etwa zur gleichen Zeit wird unser 2. Kind zur Welt kommen. Steht mir der reguläre Mutterschutzzeit zu, habe ich Anspruch auf den "Erholungsurlaub" und wird mein Erziehungsurlaub vom ersten Kin ...
Ich habe eine Frage zum Thema Mutterschutz und Erziehungsurlaub des Vaters. Wenn ich die 8 Wochen nach der Entbindung im Mutterschutz bin kann dann der Vater gleichzeitig in den Erziehungsurlaub gehen??? Meine Kollegin auf Arbeit meinte das es vom finanziellen so günstiger ist da ich ja dann mutterschutzgeld bekomme und der vater Erziehungsge ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse