Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vom AG falsch gemeldet

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vom AG falsch gemeldet

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader ,ich bin momentan im Erziehungsurlaub, habe aber im Juni eine Beschäftigung auf 630.-DM Basis bei meinem alten AG aufgenommen. Diese habe ich mittlerweile gekündigt(Umzug ) und bin jetzt in einem anderen Betrieb beschäftigt. Nun stellte sich heraus mein alter AG hat mich so gemeldet als hätte ich einen Freistellungsantrag vom Finanzamt, der mir gar nicht zusteht, weil ich erst im Feb. in Mutterschutz ging und den ich demnach natürlich auch nicht habe. Jetzt habe ich natürlich für diese 5 Monate keine Sozialabgaben bezahlt. Ich habe das Geld nicht mutwillig behalten, denn ich dachte mein AG schöpft erst einen Freibetrag aus oder so. Wer kommt nun für diese nachträglich zu zahlenden Abgaben auf? Ich? PS Ich habe Steuerklasse 5 Verheiratet und bin im soz. Bereich Altenheim tätig Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Hannah, so, wie wenn es ganz normal gezahlt worden wäre, nämlich hälftig beide. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ich glaube die Sozialabgaben hat nur der AG zu tragen und zwar die Pauschalen (10% KV; 12% RV). Das ist unabhängig von der steuerlichen Betrachtung. Die Einkünfte sind in der Anlage N der ESt-E als Lohneinkünfte von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde, anzugeben. (Pflicht zur Abgabe einer ESt-E besteht bei StKl. III/V sowieso) Kommt das FA (Betriebs-FA des AG) nun auf die Idee, die Lohnsteuern zu prüfen, wird man den Betrag vom AG nachfordern; entweder mit Haftungsbescheid (dann muß der AN nichts an AG zurückzahlen) oder durch Nachforderungsbescheid (dann kann der AG die LSt vom AN zurückfordern; es sei denn es ist für den AN verjährt). Sollte letzteres eintreten, nachdem der AN die Einkünfte schon in seiner ESt-E versteuert hat, kann der Bescheid wegen nachträglichem Bekanntwerden von Tatsachen geändert werden, so daß das Geld wieder zurückfließt. Frage: Wann verjähren eigentlich die Ansprüche des AG für "zuvielgezahltes Netto" durch Abrechnungsfehler? MfG Undine


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