Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vollzeitbeschäftigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vollzeitbeschäftigung

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, bei meinem Arbeitgeber habe ich bis Dez'04 meinen Erziehungsurlaub eingereicht. Ich würde evtl gerne einer anderen Vollzeitbeschäftigung bis Ende meines Erziehungsurlaubes eingehen. Muss ich dann bei meinem bisherigen Arbeitgeber kündigen ? Bzw. darf er mir kuendigen. Gruss Luisa


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn überhaupt dürfen Sie das nur mit seiner Zustimmung tun, aber auch das ist problematisch, denn im EU darf man nur 30 Std arbeiten.Ausserdem wird er sich fragen, warum Sie dann nicht bei ihm arbeiten. Der einzige klare Weg: Kündigung, damit ist EU zu Ende, und neuer Arbeitsvertrag ohne EU. Gruß, NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.