Mitglied inaktiv
Hallo Fr. Nicole Bader, ich hätte da eine Frage an sie. Und zwarhabe ich heute Post vom Amtsgericht / Obergerichtsvollzieher einen "Pfändungs-und Überweisungsbeschluss in der Zwangsvollstreckungssache" erhalten. Mein Mann geht Vollzeit arbeiten, allerdings erhalten wir ergänzend Hartz 4. Ich bin z. Z. in Elternzeit (Tochter 12 Monate) und erhalte also von der Arge meinen Mietanteil und ca. 1/4 meiner Heizkosten. D. h. , ich habe kein eigenes Einkommen, sondern lebe vom Amt und natürlich dem Gehalt meines Mannes. Nur da er ja nicht genug verdient, bekommen wir ja, wie schon erwähnt, ergänzend Hartz 4. Jetzt ist meine Frage, was kann mir da passieren? Kann mir passieren, dass ich ins Gefängnis muss? Zu pfänden gibt es bei uns nichts, der Gerichtsvollzieher war vor kurzem schonmal hier.Dabei ging es aber um eine andere Forderung. Da musste ich dann auch eine Eidesstaatliche Versicherung unterschreiben. Ich kann das nicht bezahlen, ich würde ja gerne. Aber es geht nicht. Diese Schulden habe ich bei einer Sparkasse. Muss ich vor Gericht? Vielleicht können Sie mir ja kurz erklären, was da auf mich zukommt und wasmir passieren kann. Ich bedanke mich recht herzlich schonmal im Vorraus. MFG
Hallo, bitte die Hinweise lesen. Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
mit der Bank in Verfbindung setzten und meine Zahlungsbereitwilligkeit zeigen... vielleicht kommt Ihr ja auf einen Nenner... LG Peeka
Mitglied inaktiv
Habe schon mit der Bank telefoniert, es ist soweit erstmal geklärt. LG
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