Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vielleicht können sie mir helfen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vielleicht können sie mir helfen?

Mitglied inaktiv

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Hallo ich lebe seid 2002 vom Vater meiner Tochter getrennt sie ist am 31.12.7 Jahre alt geworden er hat wieder geheiratet und hat ein Kind aus erster ehe das bei sich lebt und mit der neuen ehefrau auch ein gemeinsames kind, der unterhalt wurde damals laut tabelle mit 128% berechnet das heisst er müsste mehr als 3000€ verdienen laut tabelle? nun meine frage,er bezahlt 254 euro, habe mir grad die neue tabelle angesehen laut tabelle müsste er 413€ bezahlen? aber eben wegen der kinder warscheinlich weniger, wäre es sinnvoll den unterhalt neu berechnen zu lassen? LG Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ausrechnen kann ich das aus der Ferne nicht, hängt auch von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wie alt ist der Titel denn? Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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der titel ist von 2002 LG Julia


Mitglied inaktiv

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Also: bis der Titel evtl. geändert wird, muß er eben die 128% lt. DüTab zahlen. Wenn ihm das zuviel ist, dann muß er eben auf Abänderung des Tital klagen. Bis dahin hat dein Kind eben Anspruch auf 128%. Viele Grüße Désirée


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