Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

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Hallo Frau Bader. Ich habe eben gelesen, dass wenn man in der Elternzeit ein zweites Kind bekommt, keinen Anspruch auf das zweite Mutterschaftsgeld hat. Wieso denn? Und wenn das erste Kind 3 Jahre ist und man wieder schwanger ist und davor (vor der Geburt des ersten Kindes) arbeitslos gemeldet war, muss man sich dann bis zum Beginn des MuSchutzes wieder arbeitslos melden oder was macht man da? Bekommt man in diesem Fall Mugeld? Und noch was. Ich bin seit 7 Monaten in Elternzeit, möchte jetzt auf Basis (325 €)arbeiten gehen, muss ich mir beim Finanzamt einen Freistellungsantrag holen oder geht es auf die Lohnsteuerkarte? Wird denn da das Erziehungsgeld nicht gekürzt? Und wieso bekäme ich kein Mutteschaftsgeld, wenn ich auf Basis arbeiten würde und ein zweites Kind bekäme? Es ist alles so verwirrend, aber ich hoffe, dass Sie es aufklären könnten. Ich danke im Voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben nur keinen Anspruch auf den Ag-Anteil., trotzdem aud das MG von der KK. Ob Sie als Arbeitslose anerkannt werden, kann ich auf die Ferne nicht saen, dass hängt davon ab, ob Sie die Anwartschaften erfüllen und ob Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. GRuß, NB


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