Banini
Sehr geehrte Fr. Bader, aufgrund jahrelanger massiver psychischer Gewalt des Kindsvaters mir gegenüber habe ich die "Erlaubnis" des Jugendamts und bin selbst auch endlich bereit, mit meiner Tochter gegen seinen Willen auszuziehen (gemeins. Sorgerecht, Kind 2 Jahre). Er droht mir, per Anwalt ein Wechselmodell statt eines normalen Umgangs durchzusetzen. Da bisher sämtliche Aufgaben ich übernommen habe (14 Monate Elternzeit, Bringen & Abholen Kita, nachmittägliche Betreuung, Arztbesuche, Kind-Krank-Tage, Zu-Bett-Gehen etc.), wünsche ich natürlich, dass das so bleibt und habe schreckliche Angst, dass er Erfolg hat. Mir ist vollkommen klar, dass Umgang zu erfolgen hat; mit dem Ausmaß eines wöchentlichen Wechsels könnte ich jedoch nicht umgehen. Wie schätzen Sie seine Chancen ein und welche konkreten Kriterien würde ein Richter zur Beurteilung heranziehen? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe!
Hallo, 1. Das Jugendamt kann Ihnen das nicht erlauben, es hat kein Sorgerecht. Es kann nur seine Unzterstützung in einem Verfahren zusagen. 2. Das kann ich nicht seriös sagen, ohne die näheren Umstände, die Einlassung des JA und des Verfahrensbeistandes gehört zu haben. Und die des KV. Liebe Grüße NB
User-1736455377
Das Jugendamt hat dir die Erlaubnis erteilt? Versteh ich nicht. DU kannst immer ausziehen - dein Kind aber nur mit Zustimmung des Vaters. Der möchte das offenbar aber nicht und kündigt an, dann auf ein Wechselmodell zu bestehen. Das würde aber nur funktionieren, wenn er denn entsprechend sich auch tatsächlich um euer Kind kümmern könnte. Kann er das? Wenn ja, stehen die Chancen evt. gar nicht schlecht. Denn entgegen deiner Aussage ist ein Umgang alle 14 Tage ein WE plus 1 Tag in der Woche nicht der "normale Umgang" und Wechselmoddel etwas total Außergewöhnliches. Sollte es tatsächlich vor Gericht gehen (oft drohen Männer ja nur zur Einschüchterung, machen aber nicht ernst wenn sie merken, man lässt sich nicht einschüchtern), solltest du dir auf jeden Fall eins verkneifen: Äußerunghen wie "ICH kann damit nicht umgehen, wenn MEIN Kind nicht hauptsächlich bei MIR ist". Es geht nämlich nicht um dich, sondern darum, dass euer Kind ein Recht auf beide Eltern hat. Ab dem Moment, wo es so scheint, als ob du den Umgang nur einschränken willst, weil du ein Problem damit hast, hat der Vater gute Karten.
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