Holzkohle
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist acht und der KV zahlt seit Jahren unregelmäßig den Unterhalt, auf den wir wirklich angewiesen sind. Zum Teil macht das schon mal eine "Zahlpause" von drei Monaten aus, was in unserem Fall (und auch aktuell) dann mal eben 816 Euro entspricht. Sofern mich nicht alles täuscht und wie ich bei google gelesen habe, kann man für verspätet gezahlten Unterhalt (ja, ich habe einen vollstreckbaren Titel!) Zinsen über 5% einfordern, stimmt das? Ein Verfahren ist aktuell nicht anhängig, wir (das JA und ich) mahnen den KV immer und immer wieder, es folgt keine Reaktion. Es war mal ausgemacht, dass er immer zum 15ten zahlt... Danke und LG
Hallo, im Titel steht die Höhe der Zinesen drin. IdR ist es 5 % über dem Basiszinssatz. Liebe Grüsse, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld/Elternzeit
- Berechnung des Wochenschnitts pro Lebensmonat während Elternzeit – Umgang mit angebrochenen Wochen
- Schwanger in der Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elterngeld -Zeitpunkt Steuerklassenwechsel
- Beschäftigungsverbot nach erneuter Schwangerschaft
- Arbeitgeberzuschuss Mutterschaftsgeld
- Änderung der Steuerklasse vor der Geburt des Kindes
- Gerichtsverfahren, wenn man Mutter-Kind-Kur macht
- Brüder, Weihnachten getrennt?