Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, hallo an alle anderen Interessierten. Ich habe mal eine Frage zu einer Bekannten, sie ist Oma eines zwei Jährigen Kindes, der Mutter, also ihrer Tochter wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so dass der Junge jetzt bei seiner Oma lebt. Die oma bekommt keinerlei finanzielle Unterstützung, ist dieses rechtens?? Die Kindsmutter ist 22 Jahre alt und wird vom Jugendamt ein mal wöchentlich "besucht". Sie zeigt meines Erachtens nach kein Interesse an ihrem eigenen Sohn, hat aber das Sorgereht, so dass die Oma sich für alles rechtfertigen muss ( Rechtsanwälte, Jugendamt). Kann man der Mutter das Sorgerecht entziehen? Wie? Das Kind weist starke psychische Beeinträchtigungen auf. Die Oma ist "am Ende" brauch dringend Hilfe, doch weiß nicht in welcher Form, vielleicht wissen Sie ja Rat!!?? Vielen Dank
Hallo, Mailady hat recht, die Mutter hat erst einmal alle Rechte! Wenn das Kind aber ein bestimmtes Alter erreicht hat u die Mutter kein Interesse zeigt, kann das Jugendamt die Vormundschaft übernehmen. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Eigentlich müsste die Kindsmutter ja dann Unterhalt an die Oma zahlen und das Kindergeld steht auch dem zu bei dem das Kind wohnt, muss halt nur von der Oma beantragt werden. Auch hat sie die Möglichkeit, sofern es da in deinem Bundesland gibt, Erziehungsgeld für das 3. Jahr zu beantagen. Das Sorgerecht wird man der Mutter nicht so einfach entziehen können, dazu müsste sie eine Gefahr für das Kind darstellen, also es misshandeln oder Drogenabhängig sein. LG
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