Susan25
Hallo Frau Bader, kurz zur Situation: die Beziehung zu meinem Ex endete vor einem Jahr und wir haben ein Kind (13 Monate alt). Gestern bekam ich unerwartet ein Schreiben seiner Anwältin, dass er den Betreuungsunterhalt einstellt, da ich ihn laut deren Aussage unberechtigt angezeigt habe. Begründet wird das mit 1611 Abs.1 BGB, die sagen das ich den Unterhalt verwirkt hätte. Ist das richtig? Ich habe meinen Ex angezeigt da er mich geschlagen und misshandelt hat. Ohne den Betreuungsunterhalt kann ich die Miete nicht mehr zahlen.
Hallo, wenn es sich um eine bewusste Anzeige Handelt, um den Vater zu schädigen, die aber ohne tatsächlichen Hintergrund gestellt wurde, kann ein Gericht zu dem Ergebnis kommen, dass der Unterhalt verwirkt ist. Es ist deshalb wichtig, dass Sie nachweisen können, dass er Sie geschlagen hat. Liebe Grüße NB
Suomi
In so einem Fall würde ich Dir dringend raten Dir auch anwaltliche Hilfe zu suchen.
KielSprotte
Du wirst sicher ein ärztliches Attest und Fotos als Beweismittel haben?!! Ohne Anwalt*in wirst du aber nicht weiterkommen, denn wenn er dir böses will (und das will er ja offenbar), wird sein nächstes Argument sein, dass das Kind ab dem 1. Geburtstag Anspruch auf Betreuung hat und du somit zumindest wieder TZ arbeiten kannst - und somit kein bzw. geringerer Betreuungsunterhalt fällig ist.
cube
bzw beweisen, dass du ihn nicht willkürlich angezeigt hast? Denn der genannte § ziehlt ja genau darauf ab - dass du eine Anschuldigung vorbringst, die nicht haltbar ist oder eben sogar falsch ist. Gut wäre also schon, wenn du deine Anzeige auch mit zB einem Arztbericht untermauern könntest und diese Anzeige auch nicht erst Monate nach der Trennung gemacht wurde. Allerdings macht die Gegenseite es sich halt auch einfach - sie muss ja nun auch nachweisen, dass deine Anzeige nicht berechtigt war/in böser Absicht geschah. Behaupten kann halt jeder viel. Defintiv wirst du einen Anwalt brauchen meiner Meinung nach. Das wirst du nicht über ein Forum eindeutig klären können.
Ähnliche Fragen
Problem, Mutter ist im Pflegeheim oder ähnliches ,kosten soll die Tochter zahlen Eingliederungshilfe heißt das auf dem schreiben was ich zahlen soll Ich bin mit 10 jahren abgehauen und ins Heim, wurde zu Hause Jahrelang übelst misshandelt jetzt nach vielen Jahren kommt ein Brief und ich soll unser Einkommen alles offen legen und zahlen ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufhebungsvertrag und Sperre Arbeitslosengeld
- Elternzeit endet vor Mutterschutz, aber TZ Vertrag mit ruhenden VZ Vertrag
- Jugendamt Besuch?
- Finanzen bei Trennung
- Umgangsrecht des Vaters
- Elternzeit vorzeitig beenden
- Mutterschutzlohn
- Elterngeld bei 2. Kind - Kleingewerbe
- Wann Arbeitszeugnis anfordern
- Beschäftigungsverbot