Annalena1111
Liebe Frau Bader, Ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, meine wöchentliche Arbeitszeit ist reduziert auf 35 % einer Vollzeitkraft, die Reduzierung dieser Stunden befristet ich immer wieder für ein halbes Jahr. Dies wird immer in einem Zusatz Arbeitsvertrag festgehalten. Mein letzter unterschriebener Vertrag ist gültig bis 30.06.2024 ab 01.07.2024 laufe ich wieder als Vollzeitkraft. Einen Antrag für Verlängerung dieser Reduzierung habe ich bereits im März gestellt aber ( wie schon öfters noch nichts von einem neuen Vertrag gesehen oder gehört) Nun bin ich schwanger und mein HA hat mir heute ein individuelles Beschäftigung Verbot nahe gelegt. Welche Konsequenzen hätte das ganze? Welches Gehalt stünde mir im Falle eines BV zu? Das jetzige Teilzeit Gehalt oder das Vollzeitkraft Gehalt ab 01.07? Wäre es sinnvoller sich bis Juli ersteinmal krankschreiben zu lassen? Wie stehe ich mich besser? Ein neuer Vertrag wäre doch sicherlich erst mit meiner Unterschrift gültig oder? Ich hoffe sie können mir helfen. Vielen Dank und liebe Grüße
Hallo, in ein Beschäftigungsverbot erhält man den Lohn, die man ohne Beschäftigungsverbot bekommen würde. Die Frage ist, ob ein mündlicher Vertrag zur Reduzierung geschlossen wurde oder nicht. Wenn es keinen Vertrag gibt, lebt der alte Vollzeitvertrag wieder auf und hiernach erlangen sie auch den Lohn. Das setzt natürlich voraus, dass Sie dem Arbeitgeber auch in diesem Umfang zur Verfügung stellen können, denn er hat die Pflicht, Sie umzusetzen, bevor er ein Beschäftigungsverbot ausspricht. Liebe Grüße NB
Neverland
Die Frage wäre doch die, könntest du ohne Schwangerschaft ab dem 01.07 auch VZ arbeiten? Weil es wird ja einen Grund haben, warum du egentlich einen VZ-Vertrag hast, aber nur einen Bruchteil davon arbeitest bzw alle 6 Monate eine neuen Antrag stellst. Darüber hinaus, wenn ein Arzt so früh ein Individuelles BV ausstellt, ist die Schwangerschaft ja heikel, die Gefahr eines Abganges also deutlich höher. Und dann muss du, sobald du nicht mehr schwanger bis und damit das BV entfällt, so arbeiten wie es dein zu dem Zeitpunkt gültiger AV vorschreibt. Darüber hinaus stellt ein Arzt das ja nicht aus Spaß aus. Eine AU übrigens auch nicht - da muss der Arzt durchaus rechtfertigen, warum er dich krank schreibt. Grundsätzlich kann dein AG genauso argumentieren wie viele AN, wo noch nichts schriftlich vorliegt, hier ich kann aber beweisen, ab dem 01.07 sollte wieder TZ gearbeitet werden. Auch wenn der AV noch nicht unterschrieben wurde. Der unterschriebene AV dient ja lediglich der Beweisbarkeit, nötig wäre er so nicht. Insofern kannst du dich natürlich nun "dumm" stellen und sagen, nö ich wollte ja jetzt - trotz Antrag auf TZ - doch wieder VZ arbeiten. Mit Glück schluckt der AG das dann auch. oder aber du bist fair und sagst, ich habe ja keinen Nachteil zu dem was ich auch ohne Schwangerschaft gewollt udn geleistet hätte, ich bleibe bei TZ. Was du da mit deinem Gewissen vereinbaren kannst, dass musst du selbst wissen.