Mitglied inaktiv
Ich vertrete seit 2 1/2 Jahren Jahren meine Kollegin in Elternzeit, die nun nochmals 2 Jahre verlaengert hat (2. Kind). Mein Vertrag (fuer diese Stelle - darunter laeuft ein unbefristeter Vertrag fuer eine andere Position) wird nun das 4. mal insgesamt verlaengert - es sind jedoch keine Gruende angegeben. Die ELternzeitvertretung laeuft also nur muendlich. Meine Frage lautet daher: Wie oft und wie lange darf der AG generell verlaengern bevor ein Kettenvertrag zustande kommt? Muss der Grund (hier Elternzeitvertetung) schriftlich niedergelegt werden? VIELEN DANK fuer Ihre Antwort!
Hallo, eigentlich bis zu 3 x bzw. 2 Jahre. ES sei denn, es gibt einen sachlichen Grund wie die Vertretung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
DANKE - muss der sachliche Grund denn immer schriftlich festgelegt werden oder reicht es wenn beiden Parteien der Grund muendlich bekannt ist?
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