Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsverlaengerungen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vertragsverlaengerungen

Mitglied inaktiv

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Ich vertrete seit 2 1/2 Jahren Jahren meine Kollegin in Elternzeit, die nun nochmals 2 Jahre verlaengert hat (2. Kind). Mein Vertrag (fuer diese Stelle - darunter laeuft ein unbefristeter Vertrag fuer eine andere Position) wird nun das 4. mal insgesamt verlaengert - es sind jedoch keine Gruende angegeben. Die ELternzeitvertretung laeuft also nur muendlich. Meine Frage lautet daher: Wie oft und wie lange darf der AG generell verlaengern bevor ein Kettenvertrag zustande kommt? Muss der Grund (hier Elternzeitvertetung) schriftlich niedergelegt werden? VIELEN DANK fuer Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eigentlich bis zu 3 x bzw. 2 Jahre. ES sei denn, es gibt einen sachlichen Grund wie die Vertretung. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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DANKE - muss der sachliche Grund denn immer schriftlich festgelegt werden oder reicht es wenn beiden Parteien der Grund muendlich bekannt ist?


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