Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein Vertrag läuft mal wieder zum 1. Juli aus. Ich bin studentische Hilfskraft im Öffentlichen Dienst. Kann mir eine Vertragsverlängerung wegen der Schwangerschaft verweigert werden? Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichem Gruß Susi
Hallo, explizit wegen der SS sicher nicht. Die Frage ist, ob Sie allgemein einen Anspruch auf die Verlängerung haben. Sonst kann man es ohne Grund verweigern. Gruß, NB
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