Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vertragsumänderung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Vertragsumänderung

Tschuli1980

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Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit endet bald. Mein Arbeitgeber kann mich aus betrieblichen Gründen nicht mehr volltags beschäftigen. Jetzt hat mir sein Rechtsanwalt ein Schreiben zugeschickt das wie folgt heißt: zw. Arbeitgeber und mir kommt folgende Vereinbarung zustande: Das Arbeitsverhältnis wird abgeändert in: Die Geschuldete Arbeitszeit beträgt von 29.02.13-29.07.13 16 Stunden pro Woche, Dans monatliche Buttogehalt 800 EUR. Die übrigen Arbeitsbedingungen bleiben unverändert. DAS ARBEITSVERHÄLTNIS ENDET EINVERNEHMLICH AM 20.07.13 Ich werde freigestellt. Dann steht da noch: Der Arbeitgeber weist die Arbeitnehmerin darauf hin, dass die Unterschrift unter diese Vereinbarung zur Verküzung sozialer Recht führen kann. Nähere Auskünfte erteilt die Bundesagentur für Arbeit. Und noch ein paar Sachen. Jetzt bitte meine Frage. Wenn ich unterschreibe, bin ich dann vom Arbeitsamt gesperrt? Oder gleicht diese Änderung einem befristeten Arbeitsvertrag? Vorab schon vielen, vielen Dank Mit freundlichen Grüßen Julia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, indiv. Verträge kann ich hier nicht deuten. Dies geht nur entgeltlich unter nicola.bader@kanzleibader.de Liebe Grüsse, NB


Lina_100

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Auf gar keinen Fall unterschreiben! Soll der AG doch kündigen! Wie gross ist der Betrieb? Diese Vereinbarung führt in jedem Fall zur Sperre, gehen Sie zum Anwalt ggf Mut Beratungshilfeschein.


Tschuli1980

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Sehr geehrte Frau Bader, DAS ARBEITSVERHÄLTNIS ENDET EINVERNEHMLICH AM 29.07.13 wurde umgeändert auf DAS ARBEITSVERHÄLTNIS ENDET AUS BETRIEBLICHEN GRÜNDEN ZUM 29.07.13. Dann Sperre vom Arbeitsamt????


Mitglied inaktiv

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Ja, weil Du den neuen Vertrag NICHT unterschreiben musst. Du stehst in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Willst Du den neuen Vertrag wirklich? Dann lass Deinen AG eine Änderungskündigung schreiben! Wenn Du an Deinem Vertrag eigentlich nichts ändern willst, dann unterschreibe KEINE neuen Vertrag. Du hast ein Recht auf den alten Vertrag. Dein AG kann Dich dann maximal am 1. Arbeitstag nach der EZ kündigen, und das dann mit entsprechender Kündigungsfrist! LG Sabine


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