Bine774
Guten Tag, ich hätte eine Frage zum Rücktritt von einem Betreuungsvertrag mit einer Tagesmutter. Der Vertrag wurde letzte Woche unterschrieben. Die Eingewöhnung hat am Montag begonnen. Der Betreuungsvertrag beginnt am 01.03.2013. Kann von diesem Vetrag jetzt noch. zurückgetreten werden? (Natürlich nur aus wichtigem Grund - Kind fühlt sich nicht wohl, Mutter fühlt sich nicht wohl, Krippenplatz mit besserer Lage oder besseren Betreuungszeiten ist kurzfristig frei, o.ä.) Vielen Dank für Ihre Antwort! Grüßle, Bine
Hallo, wenn im Vertrag dazu nichts geregelt ist, können Sie nicht einfach zurücktreten. Es wäre dann zu prüfen, ob ein wichtiger Grund für eine Kündigung vorliegt. Dazu würde wahrscheinlich gehören, wenn sich das Kind nachweislich nicht wohl fühlt, wohl aber nicht, weil die Mutter einen anderen Platz hat. Liebe Grüße, NB
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