Mitglied inaktiv
Das war meine Frage Habe ich es richtig verstanden, dass wenn man nach einer 12 monatigen Elternzeit wieder anfängt zu arbeiten, schwanger wird und das Geschwisterkind kommt innerhalb von zwei Jahren nach der Geburt des ersten Kindes, das Elterngeld so berechnet wird, dass nur die Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes berechnet werden? Werden somit die paar Monate die man nach der Elternzeit gearbeitet hat nicht zur Berechnung herangezogen? Ich stell mich vielleicht echt blöd an aber es wäre nett, wenn man mir genau die Fragen beantwortet. Dann verstehe ich es besser. So in der Art wäre perfekt für mich. Ja, es werden nur die Zeiten vor der Geburt des ersten Kindes berechnet bzw. Nein... Und Die Monate die man nach der Elternzeit arbeitet werden zur Berechnung herangezogen bzw. werden nicht. In dem Fall zählt man die gearbeiteten Monate nach der ersten Elternzeit und füllt sie mit den Monaten vor der ersten Elternzeit auf. Danke für die Geduld ;-)
Mitglied inaktiv
Also: Wenn man innerhalb der Bezugszeit des EG (normal 12 Monate, bei Alleinerziehenden 14 Monate) wieder ein Kind bekommt, dann zählen für das EG NUR Monate vor der ersten Entbindung. Kommt das Kind jetzt NACH dem ersten Geburtstag des Kindes, aber der MuSchu beginnt VOR dem Ende des EG Bezuges werden auch nur Monate VOR der ersten Entbindung gezählt. Kommt das Kind nach dem 1. Geburtstag und vor dem Mutterschutz geht man wieder arbeiten, so zählen die gearbeiteten Monate und um auf 12 aufzufüllen noch zusätzlich welche vor der ersten Entbindung (jenachdem wieviele Monate für 12 eben noch fehlen). Arbeitet man nach dem EG Bezug und vor dem Mutterschutz nicht, so zählen diese Monate mit 0,-€ und die restlichen Monate werden wieder von vor der 1. Entbindung genommen. LG Sabine
Mitglied inaktiv
Ah, Super. Jetzt verstehe ich es. In meinem Fall zählen also die paar Monate die ich nach der Elternzeit arbeite und es wird aufgefüllt auf 12 Monate mit den gearbeiteten Monaten vor dem ersten Kind. Danke!
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