Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Versprechen

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Versprechen

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, ich arbeite in einem kleinen Unternehmen (7 Angestellte) und erwarte mein zweites Kind. Zwischen dem Ende des Erziehungsurlaubes von "Nr. 1" und dem Eintritt in den Mutterschutz von "Nr.2" liegen 3,5 Monate, in welchen ein neuer Arbeitsvertrag in Kraft tritt (Während des EZ arbeitete ich 10 Stunden pro Woche, zukünftig 20 Stunden). Jetzt wurde ich von Arbeitgeberseite aufgefordert, schriftlich mein Versprechen abzugeben, nicht für längerfristig krank zu werden, d.h. 1-2 Tage wg. Schnupfen seien erlaubt, längere, schwangerschaftsbedingte Ausfallzeiten soll ich mit Überstunden bzw. Urlaub verrechnen. Ich habe Verständnis für die Schwierigkeiten, in einem Kleinunternehmen Kranke "durchzufüttern", möchte mir als abhängig Beschäftigter nicht unternehmerisches Risiko aufbürden lassen. Vielleicht können Sie mir sagen, wir diesbezüglich die Rechtslage ist? Mit bestem Dank im voraus Froderike


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, können Sie ruhig unterschriebn- ist eh sittenwidrig! Wenn es Probleme gibt, hilft das Gewerbeaufsichtsamt. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Ist ja wohl eine Frechheit, was da sich so manche Chefs ausdenken! Das würde ich nicht mitmachen, denn lt. Gesetz dürfen dir als Schwangere keinerlei finanzielle Nachteile entstehen - sprich solche Zusätze sind unzulässig. Das ganze MuschuG findest du hier: http://www.rechtsrat.ws/gesetze/muschg/01.htm Außerdem - wenn du SS-bedingt krank wirst, dann hat der Arzt dich nicht krankzuschreiben, sondern ein individuelles Beschäftigungsverbot zu erteilen, denn einer Schwangeren dürfen durch die SS keine finanziellen Nachteile entstehen, also wenn man aufgrund der SS nicht arbeiten kann, dann kriegt man bei dem BV 100 % Lohnausgleich. Das Gejammere "die Schwangeren kosten soviel Geld" ist totaler Quatsch, in einem Kleinbetrieb kriegt der Chef jeden Cent von der KK wieder - das Geld, was als Lohnausgleich beim BV gezahlt wird, der Lohnausgleich in der Mutterschutzzeit ... Die Gefahr, die ich hier sehe, ist: hältst du dich nicht an das Versprechen (wer kann denn schon so eine Krankheit vorraussehen oder ausschließen) will er einen Grund zur Kündigung haben - obwohl er das in der SS ja nicht darf. Ich würde mich umgehend auch an das Gewerbeaufsichtsamt wenden, die sind für Hilfe der AN da und können einem da auch weiterhelfen und solchen Chefs auf die Finger klopfen.


Mitglied inaktiv

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Ja, besten Dank für die zügige und sachdienliche Unterstützung! Einen schönen Tag wünscht Froderike


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