Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wie sieht es mit der Versicherungspflicht bei Selbständigkeit aus, wenn man a) angestellt ist und sich während der Schwangerschaft, aber noch vor dem Mutterschutz NEBENBERUFLICH selbständig macht? b) im Erziehungsurlaub selbständig macht? Kann man die Versicherungspflicht umgehen, bis die nebenberufliche Tätigkeit Gewinne abwirft und sich solange auf eine Pflichtversicherung berufen (z.B. indem man nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche arbeitet oder so)? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Unabhängig von der SS ist dies nur mit Einverständnis des AG möglich 2. Genauso Gruß, NB
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