Mitglied inaktiv
Liebe Frau Bader, wie sieht es mit der Versicherungspflicht bei Selbständigkeit aus, wenn man a) angestellt ist und sich während der Schwangerschaft, aber noch vor dem Mutterschutz NEBENBERUFLICH selbständig macht? b) im Erziehungsurlaub selbständig macht? Kann man die Versicherungspflicht umgehen, bis die nebenberufliche Tätigkeit Gewinne abwirft und sich solange auf eine Pflichtversicherung berufen (z.B. indem man nur eine begrenzte Stundenzahl pro Woche arbeitet oder so)? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, 1. Unabhängig von der SS ist dies nur mit Einverständnis des AG möglich 2. Genauso Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld während des PJs
- Frist zur Korrektur des Urlaubszeitkontos
- Zeitarbeit droht bei Vaterschaftsurlaub!
- Wann BV bei AG abgeben. Aktuell Elternzeit und in 2 Wochen theoretischer Arbeitsbeginn
- Praxis trennt sich im Elternzeit
- Elternzeit beenden, Beschäftigung nicht möglich
- Mutterschaftsgeld nach Teilzeit in Elternzeit und Beschäftigungsverbot und Beendigung der Elternzeit
- Darf AG im ersten Lebensjahr EZ Aufteilung ablehnen?
- Teilzeitvertrag mit Nachtdienst trotz Schwangerschaft unterschreiben
- Minijob während Elternzeit