Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschweigen des KV - trotzdem SH?

Frage: Verschweigen des KV - trotzdem SH?

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Guten Tag Frau Bader, ich stehe kurz vor der Geburt meines Kindes und habe das Problem, daß ich den Namen des KV nicht bekanntgeben kann und will, um seiner schon bestehenden Familie nicht zu schaden. Es war ein einmaliger Ausrutscher, und er hängt sehr an seiner Familie und ich möchte nicht, daß das zerstört wird. Ich wollte das Kind behalten, bin dann alleinerziehend und muß auch SH beantragen. Wird mir der fehlende Unterhalt des Vaters dabei abgezogen. Ist es ein schwerwiegender Grund dafür, den Vater zu verheimlichen. Werden mir Ansprüche deshalb versagt. Wenn ja, wie kann ich mich verhalten in beiderseitigem Interesse.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Virgin, der Kindsvater ist rechtlich verpflichtet, für sein Kind und die Mutter unterhaltsmäßg aufzukommen. Nur wenn er dies nicht kann, zahlt der Staat. Wenn Sie den Vater verschweigen, kann der Staat nicht prüfen, ob der KV zahlen kann. Dann werden Sie weder für das Kind Unterhaltsvorschuss erhalten noch für sich SH in vollem Umfang. Gruß, NB


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