Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verschiebung 3. Elternzeitjahr

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verschiebung 3. Elternzeitjahr

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader! Ich habe eine Frage bezüglich einer Verschiebung des 3. Elternzeitjahres. Ich weiß, dass mein Arbeitgeber zustimmen muss und würde gerne wissen, in welcher Form (so es da eine gestzliche Vorschrift gibt) ein entsprechender Antrag gestellt werden muss. Nun ist es so, dass ich das 3. Elternezeitjahr gerne teilen möchte, also einen Teil direkt an die vorhergehende Elternzeit anhängen möchte und den Rest verschieben will. Ist das möglich und wie wird das abgerechnet (monats-, quartalsweise etc.) Vielen Dank für die Beantwortung! Katrin Kuhn


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Mit Zustimmung der Arbeitgeberseite kann ein beliebiger Anteil der dreijährigen Elternzeit von bis zu zwölf Monaten angespart und bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden. Die Elternzeit wird für jeden Elternteil separat betrachtet, d. h. dem übertragenden Elternteil wird eine Elternzeit des Partners nicht angerechnet. Jeder Elternteil kann seine gesamte Elternzeit in zwei Zeitabschnitte aufteilen, dabei zählt die Übertragung als ein Zeitabschnitt. Eine Aufteilung in weitere Zeitabschnitte ist nur mit Zustimmung der Arbeitgeberseite möglich. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das geht nur jahrweise.


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