Hallo Frau Bader, mein Kind kommt per Kaiserschnitt 2 Wochen früher als der errechnete geplante Termin zur Welt (13.01) weil es auf natürlichem Weg nix wird. Mutterschutzgeld habe ich für die ersten 6 Wochen schon bekommen. Auf dem Zettel der Gynäkologin für die Krankenkasse stand der normale Entbindungstermin drauf (27.01). Muss ich jetzt jemand darüber informieren das mein Kind eher kommt?? Mir hat man gesagt es würde nur zu Wirrungen führen wenn man das jetzt sagt,, da man sich ja nie sicher sein kann wann das Kind kommt es hätte ja auch so eher kommen können. Ich soll alles so lassen und entspannt meinen Kaiserschnitt abwarten und dann meinen Arbeitgeber über die Entbindung und meine Elternzeit informieren. Ich möchte jetzt auch keine Lawine los treten. Aber es kann ja über Umwege doch jemand davon erfahren auf Arbeit.. Bin in Gewissenskonflikt. Wie verhalten?? Brauche ihren Rat!! LG
Hallo, Sie müssen erst einmal nichts machen. Die zwei Wochen werden hinten dran gehängt. Liebe Grüße, NB
Die 2 Wochen die Dir vorne fehlen bekommst Du hinten angehängt. Daher ist die erste Zahlung Mutterschaftsgeld von der KK auch nur ein Abschlag. Du musst nix machen. Hatte 2x geplanten KS jeweils 2 Wochen eher. Und selbst die sind nicht sicher wenn ein Notfall kommt etc. Von dah ist der ausgrechnete Termin ersteinmal entscheidend.
Huhu aber ich habe doch für 6 Wochen Mutterschutz das Geld schon bekommen. Und ich brauch es wirklich nicht dem AG mitzuteilen ?? Und wenn er es erfährt durch Zufall?? Mach mir bestimmt unnötig Sorgen was??
Eine vorzeitige Entbindung, ob geplant oder nicht, ändert weder am Mutterschutz etwas noch an der Zahlung. Du hast ab dem Tag, wo du in Mutterschutz gehst, 14 Wochen, unabhängig vom tatsächlichen Tag der Geburt.
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