Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Verkäufer

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Verkäufer

Mitglied inaktiv

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hallo! meine tochter (2jahre) und ich waren heute auf dem markt und ein verkäufer dort schnauzte uns an, wir sollten da weggehen, weil wir die sachen anschauten! jetzt würde mich interessieren, wie das generell ist. ich meine schauen darf man doch, es war ein öffentlicher platz und wir haben ncihts gemacht. muss man dann kuschen? klar, wir habens gemacht um ärger zu vermeiden, aber steckt da auch was dahinter? dann würde mich interessieren, ob kinder sachen anschauen dürfen und auch anfassen dürfen. mir ist aufgefallen, erwachsene machen das natürlich, aber kinder werden immer angemault. auch wenn die eltern dabei sind und aufpassen. wie ist es da rechtlich? armes deutschland muss ich da sagen, dass kinder nicht mal mehr was anschauen dürfen. viele grüße und danke für antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, er kann Ihnen nicht verbieten, den öffentlichen Platz zu betreten, er kann aber untersagen, das sein Eigentum berührt wird. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Ich persönlich mag es auch nicht unbedingt, wenn die Kinder alles anfassen. Oft haben die Kids dreckige Hände (Schoki, Sand usw.). Der Verkäufer hat bestimmt schlechte Erfahrungen gemacht und war deshalb so "unhöflich". Ich könnte mir gut vorstellen, dass schon öftes kleine Kinder einfach z. B. einen Apfel genommen haben und ihn dann angebissen haben. Er kann niemanden einfach einen "Platzverweis" aussprechen. Tipp: Freundlich zurückmaulen! Aber nicht beleidigen!


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