Abbey
Hallo Fr. Bader, es geht um den Schwerbehindertenausweis unserer 2,5 jährigen Tochter (Down Syndrom). Nachdem wir primär einen Ausweis mit 50% ohne Merkzeichen erhielten, haben wir diesen angefochten. Das Ganze kam zur Klage. Schlußendlich bekamen wir nun einen Vergleich von der Gegenseite mit 80% und den Merkzeichen G,B und H. Mit diesem GdB und den Merkzeichen wären wir voll zufrieden. Bevor wir dem Vergleich zustimmen würden, müssten wir aber noch verstehen was der Passus im Vergleich "es werden 4/5 der aussergerichtlichen Kosten übernommen" heißen soll. Was wäre mit den restl. 1/5? Wir haben die Klage ohne Anwaltsunterstützung bewerkstelligt. Würden da dann kosten auf uns zukommen, sollten wir den Vergleich so annehmen? Abbey
Hallo, ob es sinnvoll ist, denn Vergleich einzugehen, kann u darf ich IHnen auf die Ferne nicht sagen. Bzgl der Kosten werden alle RA-Kosten u Gerivhtskosten addiert - und dann eben prozentual aufgeteilt Liebe Grüsse NB
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