Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber soll eine Verdienstbescheinigung nach §32 Abs. 4 WoFG ausfüllen. Dies hat er auch getan, nur dass er mit eingefügt hat, dass ich schwanger bin und ein Beschäftigungsvebot vorliegt. Leider geht dieses Schreiben erst an den Vermieter. Dem Vermieter. Kann ich vom meinen Arbeitgeber verlangen, dass er die Schwangerschaft nicht mit angibt. Die WOhnung würde ich nämlich sonst nicht bekommen. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank.
Hallo, ja. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Gibt es dafür ein Gesetz?
Mitglied inaktiv
Ohha, ich glaube das gibt Ärger - da würde ich mich als Vermieter aber arglistig getäuscht fühlen - auch wenn es dafür kein Gesetz gibt - das beste Verhältnis wird das sicher nicht.
Mitglied inaktiv
Bitte informiere dich über den Begriff arglistig. Ist es dann ethisch richtig, keine Ausländer und kleine Kinder haben zu wollen? Tzzzz, gut, dass Du nicht der Vermieter bist.
Mitglied inaktiv
So meinte ich das nicht - aber wenn der Vermieter partou keine kleinen Kinder möchte und z.B. 4 Monate nach dem Einzug ein Baby geboren wird - naja, arglistig oder nicht - glücklich wird er über den Zustand nicht sein und da stellt sich dann die Frage wie gut das Mietverhältnis auf Dauer wird, besonders wenn Probleme auftreten.
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner