kimi
Hallo habe mal wieder eine Frage mein Freund möchte das Baby nicht also muss ich ausziehen,was ist wenn er wenn unser Baby kommt die Vaterschaft nicht annimmt 1)kann ich ja einen Vaterschaftstest durch führen lasen oder nicht ? 2) wenn ich erst vor Gericht gehen muss wär bezahlt mir das Geld was mir zusteht vom Vater. 3)wir sind nicht verheiratet bekomme ich trotzdem unter halt von ihm den ich kann ja nicht arbeiten gehen. 4)ich wohne ja jetzt in Deutschland wenn ich jetzt ausziehen muss,dann gehe ich zurück zu meiner Familie nach Österreich,steht mir das Geld dann trotzdem zu was er bezahlen muss ? danke für die Antworten.
Hallo, 1. Klar 2. Verfahrenskostenhilfe (Sie meinen Kosten für Verfahren) 3. Ja, bis zu 3 Jahre 4. Ja Liebe Grüsse NB
kimi
und noch etwas er hat noch 2 Kinder der große wohnt bei seiner Mutter,und die kleine bei uns Mutter gibt es nicht mehr.kann sein das unser gemeinsames Kind nichts bekommt ?
Pamo
Wenn du zur Geburt nach Österreich ziehst, dann greifen die österreichischen Regelungen hinsichtlich Vaterschaftstest und Unterhaltsvorschuss und Betreuungsunterhalt. Damit kenne ich mich leider nicht aus. Dazu würde ich mich beim österreichischen Jugendamt erkundigen. Klar ist aber, dass er dem Kind auch dann Kindesunterhalt schuldet, wenn das Kind im Ausland lebt.
Pamo
Nein, das kann nicht sein, denn alle Kinder sind gleich gestellt. In einem sog. Mangelfall kann es aber sein, dass der Kindsvater nur den Mindestunterhalt zahlen muss/kann.
CKEL0410
Hallo alle Kinder bekommen Uh, im Mangelfall halt weniger,das muss nicht der nindestunterhalt sein,das Geld was zahlen kann wird dann unter den 3 kinder,entsprechend dem Alter aufgeteilt. At er zb. 300 Euro uber dem selbstbehalt, wir es anteilmäßig aufgeteilt, da ist kein mindestunterhalt drin.
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