Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vaterschaftsfrage bei noch Verheirateten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vaterschaftsfrage bei noch Verheirateten

Mitglied inaktiv

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Liebe Frau Bader, zuerst einmal ein frohes neues Jahr! Mein guter Vorsatz für dieses Jahr ist die Scheidung von meinem Exmann, von dem ich nun seit 2 Jahren getrennt lebe. Wir haben eine gemeinsame Immobilie, die erst notariell geregelt werden sollte, damit der Streitwert der Scheidung nicht ganz so hoch wird und dies zieht sich leider nun durch meinen Exmann schon sehr lange hinaus. Nun erwarte ich allerdings Ende Mai ein Baby von meinem neuen Partner, der auch der Vater des Kindes ist. Können Sie mir raten, was ich machen soll? Auf die Scheidung pochen mit der Gefahr, das gute Verhältnis zu meinem noch Ehemann aufs Spiel zu setzen und damit auch für das gemeinsame Kind das Besuchsrecht zu verbittern (400 km Distanz, daher nur in den Ferien möglich, also keine eindeutige Regelung vorhanden) oder ist es mitlerweile so "einfach", dass man bei der Geburt einfach nur den Namen des richtigen Vaters angibt, auch wenn man noch mit einem anderen Mann verheiratet ist. Viele Freundinnen raten mir zur schnellen Scheidung wegen viel Papierkram und Kosten usw. Ich weiß ehrlich gesagt überhaupt nicht, was da genau auf mich/uns zukommmt?! Herzliche Grüße Carmen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ist der Scheidungsantrg noch nicht gestellt? Dann wird es mit Mai eh schwierig. Es wäre besser, auf eine schnelle Scheidung zu drängen u den langwierigen Teil Versorgungsausgleich abzutrennen. Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Bis dahin hat der Ehemann alle Rechte, auch das Sorgerecht. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man auch als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Die Mutter kann nach einer Scheidung unproblematisch ihren alten Namen annehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, also bei mir war das so: Meine große Tochter ist scheinehelich geboren. Nach der Geburt wurde zunächst der Ehemann als leiblicher Vater eingetragen, das Kind wird automatisch ins Stammbuch eingetragen udn führt den Familiennachnamen, den du vermutlich auch trägst. Danach hat mein Kind auf Feststellung der Vaterschaft geklagt (dazu hatten wir eine partielle Vormundschaft vom Jugendamt). Und dann kam es zu einer Verhandlung, bei der die Vaterschaft meines Exmannes aberkannt wurde. Danach hat der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt (beim Jugendamt) und ich bekam die neue Geburtsurkunde meiner Tochter (vom Standesamt). Das Sorgerecht habe ich aber nicht geteilt, muss aber jeder selbst wissen. Danach erst konnte ich auch die Sache mit der Krankenversicherung (wo ist meine Tochter versichert?) klären und Erziehungsgeld (hieß damals noch so) beantragen. Es ist in der Tat ein fürchterlicher Papierkram, da haben deine Freundinnen Recht. Bei meinem zweiten Sohn war meine Scheidung immer noch nicht durch (*nerv*). Ich habe dann an den zuständigen Richter geschrieben, ob es nicht irgend eine Möglichkeit gibt, die Scheidung jetzt doch noch beschleunigt durch zu bekommen. Und das ging! Damals wurden ungeklärte Fragen (es ging bei uns hauptsächlich um den Versorgungsausgleich, mein Ex hat Papiere nicht beigebracht und dadurch nachweislich das Verfahren verschleppt) im Urteil explizit ausgeklammert. Im Scheidungsurteil stand irgendetwas sinngemäß ... unter Abkopplung der Frage des Versorgungsausgleiches und... Hast du einen eigenen Anwalt? Dann erkundige dich doch mal bei dem, was da möglich ist. VlG Annette PS: Ich würde für alle Fälle ein Schreiben fürs Krankenhaus verfassen, dass dein Partner im Fall, dass irgendetwas bei der Geburt schief laufen sollte, das Recht hat, Auskunft über dich und das Baby zu erhalten. Fand ich damals sehr beruhigend.


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